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Neue Clearingstelle: Internet-Piraterie effizienter bekämpfen

Weil sein bisheriger Partner, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), pleite ist, musste der Börsenverein seine Lücke in der Pirateriebekämpfung schließen. Eine neue, unabhängige Clearingstelle soll jetzt helfen, gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorzugehen.

Entstanden ist die „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII) zusammen mit anderen Verbänden (neben dem Börsenverein ist u.a. auch der internationale Verband der Wissenschaftsverlage STM Gründungsmitglied), Unternehmen und großen Internetzugangsanbietern (u.a. Telekom, Vodafone, 1&1). 

Ansprechpartner für die Verlage zum Thema ist die Rechtsabteilung des Börsenvereins (rechtsabteilung@boev.de). Nadja Kneissler, Vorsitzende des Verleger-Ausschusses, sagt: „Die neugeschaffene Clearingstelle CUII ist ein bislang einzigartiger Zusammenschluss, der ein effizientes Vorgehen bei der Bekämpfung von Internet-Piraterie ermöglicht. Daher haben wir als Verleger-Ausschuss uns auch dafür ausgesprochen, dass der Börsenverein Gründungspartner der CUII wird. Nach der Insolvenz der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberechtsverletzungen haben wir als Verlage nun wieder eine wirkungsvolle Möglichkeit, gegen Portale vorzugehen, die in großen Umfang Raubkopien etwa von E-Books oder Hörbüchern anbieten.“

Wie die Clearingstelle funktioniert

Für die CUII haben Internetzugangsanbieter und Rechteinhaber in Deutschland gemeinsam ein Verfahren erarbeitet, mit dem der Zugang zu sogenannten „strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten“ außergerichtlich gesperrt werden kann. Das sind Seiten, „deren Geschäftsmodell auf massenhafte Urheberrechtsverletzungen ausgerichtet ist”, wo also geschützte Werke wie Filme oder Musik gezielt und ohne Berechtigung vielen Nutzern zugänglich gemacht werden, um Werbeerlöse zu erzielen.

Das sind die Voraussetzungen für eine Sperrung:

  • Zunächst muss bei der CUII ein Antrag gestellt werden. Das ist erst möglich, wenn die Kontaktaufnahme zum Webseitenbetreiber oder dessen Hosting-Dienst „erfolglos geblieben ist oder erkennbar keine Aussicht auf Erfolg hat”.
  • Der dreiköpfige Prüfausschuss der CUII muss sich einstimmig für eine Sperrung aussprechen. Den Vorsitz des Ausschusses haben jeweils pensionierte Richter des Bundesgerichtshofes, die entsprechendes rechtliches und technisches Wissen mitbringen.
  • Die Bundesnetzagentur darf keine Bedenken gemäß der EU-Netzneutralitätsverordnung haben.

Die eigentliche Sperrung erfolgt dann durch eine DNS-Sperre. Heißt: Der Internetzugangsanbieter leitet die Nutzer beim Versuch, die Seite aufzurufen, auf eine Informationsseite der CUII um, auf der auf die Sperre hingewiesen wird. Ähnliche Modelle gibt es auch in anderen europäischen Ländern.

„Strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten gibt es in allen Branchen: Film, Musik, Games, Bücher, Zeitschriften, Sport. Leider kann gegen die Betreiber oft nicht vorgegangen werden, weil sie sich in der Anonymität des Internets gut verstecken. Es bleiben den Rechteinhabern regelmäßig nur Sperransprüche gegen die Internetzugangsanbieter”, erklärt Rechtsanwalt Jan Bernd Nordemann, der für die Rechteinhaber bei der Gründung der CUII moderiert hat. Die staatlich begleitete Selbstregulierung durch die Clearingstelle gewährleiste den Internetzugangsanbietern „eine hohe Qualität der Prüfung, auf die sie sich verlassen dürfen”.

„Internetsperren können als Maßnahme gegen Urheberrechtsverletzungen nur die Ultima Ratio sein“, betont Judith Steinbrecher vom Digitalverband Bitkom für die Internetzugangsanbieter, die die neue Lösung begrüßen.

Wie die Branche mit Piraterie umgeht

Kommentare

1 Kommentar zu "Neue Clearingstelle: Internet-Piraterie effizienter bekämpfen"

  1. 1. Die Knüpfung von ökonomischem Kapital an die Zugänglichkeit von wissenschaftlichen oder kultürlichen Inhalten ist massiv ungleichheitsfördernd und sollte grundlegend neu gedacht werden. Für die Arbeit daran wäre ein Partner doch großartig. Möglich auch die erfahrenen pensionierten Richter, als Teil eines multiprofessionellen Teams darauf anzusetzen.
    Denn zum 2. klingt „pensionierte Richter des Bundesgerichtshofes, die entsprechendes rechtliches und technisches Wissen mitbringen“, auf allen erdenklichen Ebenen nach hilflosem Koservativismus, der keine andere Wahl hat als durch die Unfähigkeit zur kritischen Refelktion umzusetzen, was vermeitlich von ihnen verlangt wird und das ist lediglich das Sperren von Inhalten.

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