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Börsenverein: »Verlegerbeteiligung noch 2019 umsetzen«

Die Nachricht, dass der EU-Rat grünes Licht gegeben hat für die EU-Urheberrechtsreform, findet unter Verlagen große Zustimmung: Der Verlegerausschuss im Börsenverein bittet nun die Bundesregierung „dringlich“, den Artikel 16 der Richtlinie, der die Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften regelt, noch 2019 in nationales Recht umzusetzen.

Hier das Schreiben im Wortlaut:

„Die Buchverlage in Deutschland wollen die bewährte Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften rechtsicher fortsetzen. Nur in starken Verwertungsgesellschaften können Verlage und Urheber den globalen Herausforderungen erfolgreich begegnen. Die Verlage warten seit über drei Jahren darauf, wieder angemessen über Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort vergütet zu werden, wenn die von ihnen verlegten  Werke privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden.  Inzwischen sind die gesetzlich erlaubten Nutzungen mit dem seit März 2018 in Kraft getretenen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) deutlich erweitert worden, ohne dass Verlage die ihnen dafür zustehende angemessene Vergütung erhalten. Dieser Zustand kann und muss unverzüglich beendet werden.

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben sich mehrfach unmissverständlich dafür ausgesprochen, zu einer fairen und rechtssicheren Regelung zurückzukehren, sobald die dafür nötige Korrektur auf europäischer Ebene vorgenommen worden ist. Mit dem Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 befürworten die Regierungsparteien nochmals „nachdrücklich eine zeitnahe Regelung zur Verlegerbeteiligung“ (S. 132).

Weder kann die Verwertungsgesellschaft Wort noch weitere zwei Jahre auf eine rechtssichere gemeinsame Rechtewahrnehmung warten, noch können die Verlage weiterhin auf ihren fairen Anteil  für die Nutzung der von ihnen verlegten Werke verzichten.  Deshalb fordern wir, die vom europäischen Gesetzgeber vorgenommene Korrektur in Bezug auf die Verlegerbeteiligung losgelöst von der Umsetzung anderer Vorschriften der Richtlinie unverzüglich vorzunehmen.“

Verband deutscher Schriftsteller sieht Autoren gestärkt

Auch der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di) sieht in der beschlossenen Richtlinie zur Vereinheitlichung des Urheberrechts einen „wichtigen Schritt für die Stärkung der vertraglichen Situation und der Interessenvertretung für Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer in Europa“. Die Richtlinie stelle klar, dass das Urheberrecht auch in Zeiten von Digitalisierung und Internet beachtet, respektiert und vergütet werden müsse. „Der Grundsatz, dass die Schöpferinnen und Darsteller von Kunst und Kultur am ökonomischen Erfolg ihres Schaffens zu beteiligen sind, wird durch die Richtlinie europaweit gestärkt“, kommentiert Lena Falkenhagen, die Vorsitzende des VS in ver.di, die Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt.

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