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NRW: Buchhandel darf weiter nur mit Einschränkungen öffnen

Die Sonderstellung, die der Bund in seinem neuen Infektionsschutzgesetz für Buchhandlungen vorsieht, wird in NRW nach Angaben der Staatskanzlei aus juristischen Gründen nicht übernommen. Anders als in Baden Württemberg, wo die Sortimenter als Anbieter des täglichen Bedarfs wieder öffnen dürfen, gilt für den Buchhandel in NRW: Möglich ist Click & Meet ohne Test inzidenzunabhängig. Allerdings dürfen die Kommunen strengere Regeln erlassen. „Bitte informieren Sie sich daher unbedingt vor Ort“, rät Anja Bergmann, Regionaldirektorin beim Börsenverein Landesverband NRW.

Die ab 15. Mai geltende Regelung im Detail:

  • Inzidenz unter 50: Der Besuch der Buchhandlung ist ohne Test möglich. Die Reduzierung der Kundenbegrenzung beträgt 10m².
  • Bis zur Inzidenz 100: Nach der Corona-Schutzverordnung von NRW (NRW Corona SchVO. § 11 Abs. 3) sind Buchhandlungen geöffnet bei einer Personenbegrenzung von 1:20 qm. Ein Termin ist nicht mehr notwendig, allerdings ein negativer Test 

Hintergrund: Die bisherigen strengeren Vorgaben in den Verordnungen der Länder bleiben nach dem neuen Infektionsschutzgesetz ausdrücklich gültig. Die Landesregierung hat die nordrhein-westfälische Corona-Schutzverordnung bis zunächst einschließlich 14. Mai 2021 verlängert. „Dies bedeutet für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100, dass neben den Schutzmaßnahmen der Bundesnotbremse weitergehende Schutzmaßnahmen aus der Corona-Schutzverordnung fortgelten“, heißt es in einer Erklärung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. So sei sichergestellt, dass das bisherige Schutzniveau in Nordrhein-Westfalen nicht abgesenkt werde.

Kommentare

4 Kommentare zu "NRW: Buchhandel darf weiter nur mit Einschränkungen öffnen"

  1. Das Infektionsschutzgesetz sagt, dass die Buchhandlungen öffnen dürfen. Ich denke das wurde extra gemacht dass nun einheitlich alles gleich in allen Bundesländern in Deutschland laufen soll. Gehört NRW nicht mehr zu Deutschland? Habe ich da etwas nicht mitbekommen?

  2. Dürfen denn die Buchhandlungen in NRW öffnen? Wie ich das mitbekommen habe, öffnen manche ( z. B. Thalia), laut NRW InfektiionsschutzVO ist das aber nicht erlaubt, die Bundes Corona NotbremsenVO erlaubt dem Buchhandel aber zu öffnen. Was gilt denn nun für NRW?

  3. Könne wir bitte darüber sprechen, dass diese Regel für ganz NRW AUSSER für Köln gilt? Denn hier hat die Oberbürgermeisterin vorhin beschlossen, dass die Buchläden ab Morgen doch nur wieder Click & Collect dürfen…

  4. Christian Kokesch | 26. April 2021 um 16:42 | Antworten

    Beschließen und Umsetzen: Wie immer zwei völlig unterschiedliche Dinge. Wieso geht in Baden-Württemberg was in NRW nicht geht? Und das Gefasel von einer „Zwischenstellung“ des Buchhandels in NRW? Man kann ja darüber streiten, ob der Buchhandel privilegiert sein soll. Aber ein bundeseinheitliches Vorgehen sieht anders aus: 13 Bundesländer lassen Buchhandlungen inzidenzunabhängig öffnen, in Rheinland-Pfalz bis 200, in Bayern und NRW gar nicht. Wir haben jetzt hier vor Ort alle Öffnungs- und Lockdown-Varianten durch und durch ist auch jegliches Verständnis für dieses Hickhack. Es geht einem nur noch auf die Nerven.

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