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Mehrwertsteuer: Verbände fordern 7 Prozent für alle Digitalprodukte

Ende Juli hat das Bundeskabinett mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen, dass bei E-Books sowie digitalen Zeitungen und Zeitschriften der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gelten soll, wie er auch schon für Gedrucktes gilt. Demnach sollen E-Books, aber auch Hörbücher, die digital via Download oder Streaming vertrieben werden, künftig mit 7 statt wie bisher mit 19% besteuert werden.

Wirklich zufrieden ist der Börsenverein mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung aber nicht und hat jetzt deshalb gemeinsam mit dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, dem Verband Bildungsmedien und dem Deutscher Bibliotheksverband eine Stellungnahme veröffentlicht. Das Verbändeverbündnis verfolge „mit Sorge und Unverständnis die derzeit geführte Diskussion zum Entwurf der Bundesregierung zur Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes“, heißt es in der begleitenden Pressemeldung. „Wir begrüßen in dem neuen Gesetz grundsätzlich die steuerrechtliche Gleichstellung von elektronischen Publikationen und physischen Verlagsproduktionen. Der explizit benannte Ausschluss gebündelter Angebote digitaler Presse – Zeitschriften, Bücher oder Zeitungen – von der reduzierten Mehrwertsteuer ist jedoch absolut praxisfern und entspricht nicht der EU-Richtlinie“, kritisiert das Bündnis.

Nachdem die EU-Finanzminister im Herbst 2018 den Weg frei gemacht hatten für eine steuerliche Gleichbehandlung von gedruckten Büchern und E-Books, zeichnete sich im Vorfeld bereits ab, dass das Finanzministerium eine enge – die Verbände meinen zu restriktive – Rechtsauslegung der EU-Umsatzsteuersystemrichtlinie anstrebt. Hauptkritikpunkt: Die Bestimmungen sind den Verbänden nicht genau genug definiert, es bleibe unklar, welche Arten von elektronischen Publikationen von der steuerlichen Begünstigung profitieren und welche nicht. Die Verbände fordern daher, den „Gesetzestext entsprechend der EU-Richtlinie ohne Einschränkungen zu formulieren und den ermäßigten Steuersatz von 7% umfassend sowohl auf digitale Presse und Bücher als auch auf Datenbanken zu erstrecken”.

Seine Änderungsvorschläge führt das Verbändeverbündnis in seiner Stellungnahme detailliert auf.

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