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Bundesregierung beschließt ermäßigte Mehrwertsteuer auf E-Books

Eines der größten Ärgernisse der Buchbranche wird beseitigt: Das Bundeskabinett hat mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen, dass bei E-Books sowie digitalen Zeitungen und Periodika nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gelten soll. Auch Hörbücher – jedoch keine Hörspiele –, die digital vertrieben werden via Download oder Streaming, sollen mit 7 statt bisher 19% besteuert werden (für physische Hörbücher wurde der ermäßigte Steuersatz schon 2015 eingeführt).

Doch wirklich zufrieden ist der Börsenverein nicht mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung: In einer gemeinsamen Erklärung mit weiteren Kulturverbänden (Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, Deutscher Bibliotheksverband, Verband Bildungsmedien, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger) kritisiert er vor allem eine Ausnahmeregelung, die bei den für Fachverlage wichtigen Datenbanken vorgenommen werden soll. Danach soll der reduzierte Mehrwertsteuersatz zwar auch für Online-Publikationen gelten, sofern sie einzeln aus einer Datenbank abgerufen werden, nicht aber, wenn sie gemeinsam mit weiteren Publikationen in gebündelter Form angeboten werden.

Datenbanken als Dienstleistung nicht begünstigt

Der Regierungsentwurf begründet dies mit den Vorgaben des EU-Rechts:

  • Demnach dürfen elektronische Dienstleistungen, „die über die Funktion herkömmlicher Bücher, Zeitungen, Zeitschriften deutlich hinausgehen“, bzw. „für die es keine gegenständliche Erscheinungsform gibt“, nicht ermäßigt besteuert werden.
  • Datenbanken mit Sammlungen von elektronischen Büchern oder Zeitschriften fallen aus Sicht der Regierung unter eine solche Dienstleistung, weil sie dem Nutzer nicht nur die Inhalte dieser Publikationen zur Verfügung stellen, sondern auch „weit darüber hinausgehende Funktionen“ wie Such- und Filtermöglichkeiten.
»Medienpolitisch der falsche Weg«

Nachdem die EU-Finanzminister im Herbst 2018 den Weg frei gemacht hatten für eine steuerliche Gleichbehandlung von gedruckten Büchern und E-Books, zeichnete sich im Vorfeld bereits ab, dass das Finanzministerium eine enge – der Börsenverein meint: zu „restriktive“ – Rechtsauslegung der EU-Umsatzsteuersystemrichtlinie anstrebt.
Das Verbändebündnis der Kulturbranche hält den Ausschluss gebündelter Datenbankangebote aber für „rechtlich nicht überzeugend“ und medienpolitisch für den falschen Weg, da auf diese Weise ein Großteil der „Realität digitaler Publikationsangebote“ ausgeblendet werde. Allerdings gibt es Anhaltspunkte dafür, dass in dieser Angelegenheit noch nicht das letzte Wort gesprochen ist:

  • Die Bundesregierung hat angekündigt, man werde zur Frage der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei gebündelten Datenbankangeboten auf die Europäische Kommission zugehen und „eine Vereinbarkeit mit EU-Recht eruieren“. Für den Börsenverein ist dies ein Hinweis, „dass auch im Kabinett hier unterschiedliche Auffassungen vorgetragen wurden“.
  • Den Lobbyisten der Kulturbranche bleibt noch Zeit, für ihr Anliegen zu werben: Wann das Gesetz in Kraft tritt, hängt vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab, erklärt eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums auf buchreport-Anfrage. Stimmen Bundestag und Bundesrat zu, könnte die Neuregelung innerhalb der nächsten 6 Monate wirksam werden.

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