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Löscht die Kritiken!

Der Streit um die Nutzung von Rezensionsausschnitten zwischen der „FAZ“ und buch.de trifft die gesamte Branche. Der Börsenverein fordert die Verlage jetzt auf, vor Verkündung des Urteils am 4. Oktober alle nicht-lizenzierten Rezensionen zu löschen, um das Abmahnrisiko zu verringern.
Hintergrund: Im Juni 2012 hatte die „FAZ“ den Münsteraner Online-Händler wegen ungenehmigter Verwendung von Rezensionsausschnitten verklagt und neben einer Unterlassungserklärung Schadensersatz in Höhe von 35.000 Euro verlangt. Das Urteil soll zwar erst am 4. Oktober verkündet werden, doch es zeichnet sich ab, dass die Richter des Landgerichts München auf Seiten des Zeitungsverlags stehen (buchreport.de berichtete). Das Urteil betrifft alle Buchverlage und Händler, die Buchrezensionen veröffentlichen. 
Der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins bittet deshalb die Mitglieder, alle nicht lizensierten Rezensionen umgehend von ihren Internetseiten, aus Datenbanken und Katalogen zu entfernen und keine weiteren nicht-lizenzierten Rezensionen an die Datenbanken des VLB und/oder der Barsortimente zu geben.
Bei buch.de wurden bereits alle Rezensionen aus dem Shop genommen. Im Frühjahr 2012 hatte auch das Barsortiment Libri wegen der Abmahnung eines seiner Handelskunden sämtliche Rezensionsnotizen aus der Titel-Datenbank genommen.

Auch das VLB hat reagiert

Update: Das VLB zeigt die Rezensionen ebenfalls nicht mehr an. Zwar können die Kritiken weiterhin importiert und gespeichert werden, sie werden aber nicht mehr im Titelkatalog angezeigt und nicht mehr an angeschlossene Plattformen exportiert, meldet die Börsenvereins-Wirtschaftstochter MVB. Dies betreffe Texte in den Feldern „Rezension“ und „Rezensionszitat“ (ONIX Othertext Type-Code 07 und 08). Da sich auch auf der U4 häufig Rezensionen befinden, werden diese Texte ausgeblendet.

Dagegen könnten Rezensionen, die in den Haupt- und Kurzbeschreibungen stehen, vom VLB nicht identifiziert werden. Die Verlage sind deshalb aufgefordert, entsprechende Änderungen an die MVB zu übermitteln. 

Branchenweite Lösung für Buchrezensionen

Der Verband arbeitet zurzeit an einer branchenweiten Lösung für die Nutzung von Rezensionen – was sich aber als schwierig herausstellt, da die Verlage laut Börsenverein ein branchenweiten Lizenzierungs- und Entgeltmodells ablehnen, die Interessen der Barsortimente berücksichtigt werden müssen und es ein unübersichtliches „Durcheinander von Individualvereinbarungen“ gebe. 
Die Rechtsabteilung hat deshalb ein schriftliches Regelwerk verfasst und empfiehlt den Verlagen, diese Regeln zur Grundlage ihres Rezensionsexemplar-Versands zu machen. Die Verlage könnten das Dokument ihren Presse-Aussendungen beilegen und auf ihre Internetseite stellen. Zudem sind sie aufgefordert, möglichst viele rezensierende Medien und freie Journalisten dafür zu gewinnen, das Dokument zu unterzeichnen und per E-Mail an rezensionen@boev.de zu senden. 

Kommentare

12 Kommentare zu "Löscht die Kritiken!"

  1. Petra van Cronenburg | 28. September 2013 um 15:49 | Antworten

    Und was ist mit denen, die es am meisten trifft, den Autoren? Sollen die künftig ihre Websites lieber mit Zitaten aus Lesermund bestücken? Nun … immerhin weiß man, welche Zeitungen man künftig boykottiert.

  2. Das ist ja geradezu bizarr – merken die denn nicht, dass sie für ihre eigene Obsoleszenz kämpfen?

  3. Es gibt ja schon Negativbeispiele und Abmahnungen. Und einen Offenen Brief Betroffener mit der Bitte um Unterstützung. Hintergrund ist die Abmahnung an zwei Sänger, die für einen jahrealten Provinzzeitungsartikel Tausend Euro bezahlen sollen.
    http://www.chanson.de/untersch

  4. Ich habe dazu eine Frage. Darf ich in meiner Buchhandlung im Schaufenster wenn ich ein Buch bewerben möchte dann z.B. ein Zitat aus einer Rezension verwenden wenn ich den Autor und das Medium in dem es abgedruckt ist mit angebe? Auf dem Buchrücken von „Das Schicksal ist ein mieser Verräter“ sind ja auch nur Zitate von Zeitungskritiken aufgedruckt und keine weiter „inhaltsangabe“. Darf ich dann nicht extra noch mit diesen Zitaten im Schaufenster werben?

    Ich hoffe auf viele Antworten

  5. Wir Buchpiraten stehen natürlich auf der Seite der Verlage im Kampf gegen die Anmaßung selbsterklärter ‚Rechte’inhaber!

  6. Ich würde das zum Anlass nehmen, zu testen, ob Rezensions-Snippets aus der Presse irgendeinen Einfluss auf die Artikel-Conversion haben. Ich behaupte: minimal.

    • Das kann sein, aber ich schätze, es geht um mehr als die Snippets. Wenn die Snippets nicht mehr sind, geht ein Teil der Beute der Presseabteilungen in den Verlagen flöten. Sie werden weniger Spaß daran haben, um Rezensionen zu werben.
      Die Werbeabteilungen werden weniger Geld in Zeitungsanzeigen setzen, wenn sie noch dafür bezahlen müssen, daß sie aus der lobenden Kritik der gleichen Zeitung zitieren.
      Das Feuilleton wird letztlich darunter leiden – da bin ich sicher.
      Von daher hätte ich da etwas mehr Input auch von den Rezensenten erwartet – nun denn.

      Aber es gibt ja viele optimistische Stimmen in der Öffentlichkeitsarbeit, die ihre Konzentration eher auf Blogger und Social Media als auf das alte Feuilleton setzen. Denen wird das alles vielleicht gar nicht so unlieb sein.

      Ich finde es trotzdem schade – schließlich ist die Rezension geschrieben, die Arbeit = Wertung also vorgenommen (und wir reden hier ja weiterhin von sehr qualifiziertem Material); und nun wird halt ein Teil der Contentverwertung coupiert.

  7. Rüdiger Wischenbart | 26. September 2013 um 15:39 | Antworten

    Eine wirklich einfache, sinnvolle wie auch zeitgemäße Reaktion wäre, statt FAZ-Rezenszionen gezielt und nachdrücklich Meinungen von Lesern einzuholen und (mit deren Einverständnis) zu verbreiten.

    • Ja, das funktioniert sogar ganz gut. Schade ist es trotzdem, was da gerade abläuft …

    • Petra van Cronenburg | 28. September 2013 um 15:52 | Antworten

      Genau das passiert auch, vor allem bei Buchblogs, die sich gegen Link und Quelle zum Zitat nicht so zieren. So schafft sich das Feuilleton ab und Blurbs werden Sache der potenten Bezahler werden.

  8. Ich habe 1000 FAZ Leser um mich (virtuell) versammelt. Wenn die FAZ auch nur einen Buchhändler abmahnt kündigen wir alle unser ABO!
    Die sind ja geradezu debil! Die sollen verlangen, daß die Quelle mit dem Zitat verbunden wird, ein Link auf die FAZ Webseite und ein Angebot für ein verbilligtes Probeabo – so geht man mit so was um!!

  9. Die eleganteste Lösung für Online-Rezensionen, so scheint mir, läge in einer Einrichtung einer offenen Rezensionsdatenbank und der Rückverlinkung des die Rezension nutzenden Verlags oder Shops.

    Rechteinhaber (wer dies im Falle einer Rezension ist, müssen die Autoren und Zeitungen/Medien untereinander natürlich klären) stellen die Rezensionen in die Datenbank ein – und gerne können sie auch gleich die (erlaubten oder empfohlenen) Snippets dazustellen.

    Außerdem wird optional ein Quell-Link angeboten.

    An die Nutzung des Textes könnte dann die Bedingung geknüpft werden, daß die Verwendung nur unter Angabe des Links gewährleistet wird.

    Das Ganze wird dann über eine API automatisiert und in die Buchkatalogen usw. implementiert, etwa nach dem Schema:
    »Wenn nichts anderes hinterlegt ist, nimm die empfohlenen Snippets und setze sie im Katalog-Kontext ein.«

    Falls ein Verlag nicht mit den Snippets klar kommt, kann er auch selbst sein Zitat rauspicken, aber ohne Löschungen, Umstellungen und sonstige Verfremdungen, maximal durch markierte Auslassungen.

    Auf den Print-Bereich ließe sich dies vielleicht auch noch erweitern, etwa durch Rücklinks mit Hilfe von QR-Codes, die bei Verwendung eines Zitats angebracht werden müssen.

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