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Wir sind die Bürger!

Auf den von schallendem Medienecho begleiteten Aufruf der Schriftsteller („Wir sind die Urheber!“, hier mehr) folgt jetzt die Antwort der Netzaktivisten: „Wir sind die Bürger!“, heißt es in dem Gegenmanifest, das von „WebevangelistThomas Pfeiffer initiiert wurde. 
„Wir wollen das Urheberrecht nicht abschaffen! Im Gegenteil: Wir möchten, dass das Urheberrecht zukunftsfähig bleibt, aber das bedeutet, dass es sich an gesellschaftliche Realitäten annähern muss“, so die Erklärung auf wir-sind-die-buerger.de
Im Detail: 
  • Jeder Urheber soll selbst entscheiden können, was mit seinem Werk passieren soll.
  • Das geltende Recht überfordere Laien: Man wisse kaum mehr, was erlaubt sei und was nicht. 
  • Zur Durchsetzung des Urheberrechts dürfe nicht zu „unverhältnismäßigen Mitteln“ gegriffen werden (beispielsweise: überhöhte Streitwerte bei Abmahnungen, das „Three-Strikes-Modell” oder „die anlasslose Überwachung und Speicherung des Internetverkehrs“).  
„Wir müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen so ausgestalten, dass die Interessen der Urheber gewahrt bleiben – und dass gleichzeitig möglichst viele Menschen diese Regeln als gerecht empfinden und sich daran halten. Nur so kann die Akzeptanz für den Wert urheberrechtlich geschützter Inhalte gesteigert werden!“, heißt es weiter. Deshalb, so die Forderung: „Lassen Sie uns gemeinsam nach Lösungen suchen“.

Den Aufruf haben bereits über 4.600 Personen unterzeichnet.

Kommentare

4 Kommentare zu "Wir sind die Bürger!"

  1. Thomas Pfeiffer | 20. Mai 2012 um 14:56 | Antworten

    Lieber Herr Ulmer,

    ich kann mich nur wiederholen: Außerdem sollten damit Downloads explizit NICHT legalisiert werden, das kann man auch nicht „wenige Zeilen darunter lesen“, wie Sie behaupten. Sie legen mir Dinge in den Mund, die nicht nur nicht stimmen, sondern genau das Gegenteil von dem sind, was ich fordere.
    Dieses Verhalten halte ich für unlauter.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Pfeiffer

  2. Matthias Ulmer | 16. Mai 2012 um 23:36 | Antworten

    Genau das meine ich mit „für dumm verkaufen“. Ob Sie das nun Leer.Abgabe, Wertmark oder Kulturflatrate nennen, allen Konzepten ist eins gemeinsam: man will den Urhebern ein Recht wegnehmen, fragt sie nicht, ob sie das wollen, und bietet ihnen als Abfindung eine Art Künstler-Stütze an.
    Und dieses Konzept schlagen Sie vor, wenige Zeilen unter der Behauptung „Jede Urheberin und jeder Urheber soll selbst entscheiden können, was mit dem eigenen Werk passieren soll – und was nicht!“
    Das ist klardeutsch Verarsche.

    Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Ein Urheber und ein Verrwerter haben die Rechte an der Figur Caillou, den Büchern, den Comics und den Filmen dazu. Zielgruppe sind drei bis fünf Jahre alte Kinder. Die Filme findet man logischerweise auf Youtube, vermutlich nicht legal, vermutlich auch nicht ein Fall für Ihre Leer-Abgabe. Gleichzeitig findet man aber die Hälfte der Filme oder mehr auch als „kreative Bearbeitungen“: die Filme sind unter mit Wüsten Beschimpfungen, ordinären Dialogen, was einem gelangweilten Schüler eben so einfällt. Das ist ok, wenn es ihn glücklich macht… Das soll er auch mit seinen Freunden teilen, das geht per Mail problemlos. Aber er will es auf Youtube stellen, weil dort bekommt er 1Mio Klicks. Und das macht ihn wichtig, das ist eben Aufmerksamkeitswährung. Kurz: er publiziert in der Öffentlichkeit. Ergebnis: die Hälfte der Klicks sind Kinder, die sich auf Youtube Caillou-Filme anschauen wollen und die gelinde irritiert sind, noch starker die Eltern, die um das zu vermeiden Caillous aus dem Angebot nehmen und auf andere Figuren umsteigen. Verlag und Urheber sind geschädigt und versuchen gegen die Umpolung der Figur und ihres Charakters etwas zu machen, was ziemlich frustrierend ist. Schlimm genug, dass es eine Sysiphus-Arbeit ist, dagegen vorzugehen. Einfach Löschen würde reichen,bekommt man aber kaum hin. Abmahnen will niemand, aber wie man sinnvoll dagegen Vorgehen kann, das sagt einem auch niemand. Sich ist Einsicht der Wunsch der Rechteinhaber, dass sie von der Verwertungsgesellschaft 12,50 Euro bekommen und das dafür eben hinnehmen müssen, weil es damit legalisiert ist.

    Wohl gemerkt, wenn es Schüler glücklich macht, dann sollen sie das machen, ihre Kreativität will niemand unterdrücken. Aber es muss nicht Bestandteil der Kreativität sein, das zu veröffentlichen. Die im UrhR vorgesehene problemlose Verbreitung im privaten Umfeld reicht. Wer auf Youtube veröffentlicht, der kann sich auch an Regeln der Veröffentlichung halten. Und de erste ist: wenn ich etwas veröffentlichen will, das nicht von mir kommt, dann frage ich um Erlaubnis. Und zahle nicht 1 Euro.

  3. Thomas Pfeiffer | 15. Mai 2012 um 23:50 | Antworten

    Hallo,

    naja, deutliche Worte allein bedeuten ja noch nicht, dass die auch stimmen. Die Kulturwertmark ist eine Idee des CCC und hat nicht mit einer Kulturflatrate (Grüne) oder Internet-Leer-Abgabe (Pfeiffer/Knöchel) zu tun.

    Außerdem sollten damit Downloads explizit NICHT legalisiert werden. Kann man auch auf http://webevangelisten.de nachlesen.

    Lesen bildet, Herr Ulmer.

  4. Matthias Ulmer | 15. Mai 2012 um 23:28 | Antworten

    Das ist inhaltlich jetzt mit Abstand das dürftigste, was bisher in der Debatte beigetragen wurde. Aber die Lust an der Harmonie ist so groß, dass sich jetzt jeder freut und keiner den Inhalt liest.

    Also jetzt Herr Pfeiffer von den Grünen mit einem Appell und einer Unterschriftenliste. Mal wieder jemand, der eine Annäherung des UrhR an die gesellschaftlichen Realitäten fordert. Und in dem minimal knappen Text wird auch gleich dargelegt, wo das Problem steckt, mit welchen Fragen der heutige Bürger so verzweifelt überfordert ist:

    1. Wie viel Text darf man zitieren, ohne das Urheberrecht zu verletzen?
    2. Darf man zu seinem Lieblingslied singen oder tanzen und das Video dazu im Internet veröffentlichen?
    3. Darf man eine berühmte Filmszene nachsprechen oder im eigenen Sinn interpretieren (z.B parodieren)?
    4. Ist eine bestimmte Art der Nutzung mit dem Kauf von CD, Buch oder Datei bereits abgegolten?

    Aha, das also sind die Frage, die der heutigen gesellschaftlichen Realität entspringen, und die früher so ganz anders waren. Aber: vielleicht löst sich das Problem des Initiators (und der gesamten gesellschaftlichen Realität) eher, wenn die einen Ratgeber „Urheberrecht in 5 Minuten“ lesen? Denn so wenig Wirkung ist eine Gesetzesreform wahrlich nicht wert.

    Und dann das: nicht nur, dass die gesellschaftliche Realität sich nicht mehr traut zu ihrem Lieblingslied zu tanzen, Herr Pfeiffer hält sie auch für so blöde, dass sie ihm abnimmt was er schreibt:

    „Jeder Urheber und jede Urheberin soll selbst entscheiden können, was mit dem eigenen Werk passieren soll – und was nicht.“ Und er glaubt wir bringen das nicht zusammen mit seinem Vorschlag eine Kulturwertmark über die Internetanschlüsse einzuführen, die dann an Autoren verteilt wird und damit Downloads legitimiert.

    Gut, dass Herr von Notz unterschreibt, das ist natürlich folgerichtig. Aber bei den übrigen mach ich doch ein kleines Fragezeichen an den gesunden Menschenverstand.

    Argumentative Abrüstung ist ein toller Vorschlag. Wenn er aber die Ausschaltung des Gehirns bedeutet, dann ist er nicht so toll.

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