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VG-Wort-Einnahmen sind 2022 gestiegen

Im Jahr 2022 hat die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) 174,42 Mio Euro aus Urheberrechten eingenommen. Im Vorjahr waren es noch 161,39 Mio Euro.

Die Hauptausschüttung für 2022 ist gesichert, da die Mitgliederversammlung am 16. Juni dem Jahresabschluss mit großer Mehrheit zugestimmt hat. An der hybriden Versammlung nahmen rund 190 Mitglieder teil, davon rund 70 in Präsenz in München, die insgesamt 532 Stimmen vertraten. Am Folgetag wurde der Verwaltungsrat neu gewählt.

 

  • Pressespiegel: Sockel 35,00 (35,00) / Punktewert 7,00 (6,00)
  • Elektronische Pressespiegel: Faktor 3,30 (2,80)
  • Presse-Repro: Punktewert 18,00 (33,50)
  • Bibliothekstantieme: Repro Sockel 243,55 (164,46) + Beteiligten SockelL 15,13 (26,72) + Punktwert 2,04 (2,41)
  • Beiträge Wissenschaft: pro Normseite 3,00 (8,00 + 2,00)
  • Buch Wissenschaft:700,00 (1600,00 + 700,00)
  • Broschüre Wissenschaft: pro Druckseite 4,50 (12,00 + 3,00)
  • Hörfunk: 10-Punktewert 2,40 + 2,00 (3,33 + 2,50)
  • Fernsehen: 10-Punktewert 0,65 + 0,21 (0,65 + 0,22)
  • Für METIS werden die Quoten erst im August 2023 festgelegt.

 

Wie aus dem Geschäftsbericht der VG Wort hervorgeht, ist weiterhin die Geräte-, und Speichermedienvergütung der wichtigste Einnahmebereich. Die Vergütung für Vervielfältigung von Textwerken (Kopiergerätevergütung) ist von 72,62 Mio Euro im Jahr 2021 leicht auf nun 71,73 Mio Euro gesunken. Die Kopier-Betreibervergütung stieg von 4,53 auf 5,75 Mio Euro.

Im audio- und audiovisuellen Bereich stiegen die Einnahmen von 18,81 auf 24,29 Mio Euro. Kaum Veränderungen gab es bei der Bibliothekstantieme (9,45 Mio Euro), und bei Pressespiegeln (6,42 Mio Euro). Die Einnahmen aus den Vervielfältigungen an Schulen stiegen von 3,47 auf 7,20 Mio Euro und bei der Kabelweiterleitung (Inland: 9,59 Mio Euro, Ausland: 5,06 Mio Euro). Die Erlöse in allen anderen Vergütungsbereichen haben sich nicht wesentlich verändert. Die Verwaltungskosten machten 8,03% (6,90%) der Inlandserlöse aus.

Die erste Hauptausschüttung für 2022 an die Wahrnehmungsberechtigte soll diesmal Anfang Juli erfolgen, die zweite – unter anderem für METIS – Ende September.

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