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Abschied vom »Palandt«: C.H. Beck benennt juristische Standardwerke um

C.H. Beck hat angekündigt, Standardwerke wie „Palandt” und „Schönfelder” aus seinem juristischen Verlagsprogramm umzubenennen. Der Verlag steht seit Jahren dafür in der Kritik, dass er bei Werken noch immer Juristen aus der NS-Zeit als Namensgeber führt.

Umbenannt werden sollen jetzt die Werke, auf denen als Herausgeber oder Autoren noch Namen von Juristen genannt werden, die während der nationalsozialistischen Diktatur „eine aktive Rolle eingenommen haben”. Man prüfe das Verlagsprogramm entsprechend. Die Umbenennungen sollen dann sukzessive mit dem Erscheinen von Neuauflagen oder Ergänzungslieferungen erfolgen.

Fest stehen bereits diese Änderungen:

  • Der Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch wird nicht nicht mehr den Namen Otto Palandts tragen. Auf der neuen, im November 2021 erscheinenden Auflage wird auf dem Umschlag Dr. Christian Grüneberg genannt, der aktuell die Autorinnen und Autoren koordiniert.
  • Der Loseblattkommentar zum Grundgesetz von Maunz/Dürig wird künftig den Namen Dürig/Herzog/Scholz tragen.
  • Die Gesetzessammlung Schönfelder wird künftig von Prof. Dr. Mathias Habersack herausgegeben.
  • Der Kommentar „EStG, KStG, GewStG” (Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz) von Blümich erhält den Namen der Herausgeber Dr. Peter Brandis und Prof. Dr. Bernd Heuermann. 

Die Umbenennung der Werke, vor allem des „Palandt”, wird seit Jahren gefordert. Beck weist in einem Vorwort zwar auf die NS-Vergangenheit des Namensgebers hin, wollte sein Standardwerk bislang aber nicht umbenennen.

„Geschichte kann man nicht ungeschehen machen. Deshalb haben wir zunächst die historischen Namen beibehalten“, sagt Verleger Hans Dieter Beck. „So sollte der Name Palandt bislang als Erinnerung an das dunkelste Kapitel deutscher Rechtsgeschichte sichtbar bleiben. Ein Denkmal sollte ihm damit nicht gesetzt werden. Auf die Problematik haben wir im Vorwort des Werkes ausdrücklich hingewiesen. Um Missverständnisse auszuschließen, haben wir uns nun dazu entschlossen, Werke mit Namensgebern, die in der NS-Zeit eine aktive Rolle gespielt haben, umzubenennen.“ Diese Entscheidung habe man so auch mit den Autorinnen und Autoren des Verlages abgestimmt. Beck: „In Zeiten zunehmenden Antisemitismus ist es mir ein Anliegen, durch unsere Maßnahmen ein Zeichen zu setzen.“

Zuletzt hatte sich auch der bayerische Justizminister Georg Eisenreich eingeschaltet und im Frühjahr eine Studie zur Rolle Otto Palandts und Heinrich Schönfelders in der NS-Zeit in Auftrag gegeben. Sie waren in der Zeit des Nationalsozialismus Herausgeber der beiden Standardwerke. Eisenreich begrüßt, dass ihre Namen jetzt von den Büchern verschwinden: „Das ist eine bedeutsame Entscheidung. Die Umbenennung ist notwendig: Namensgeber für Gesetzessammlungen und Kommentare müssen integre Persönlichkeiten sein. Keine Nationalsozialisten.”

Kommentare

3 Kommentare zu "Abschied vom »Palandt«: C.H. Beck benennt juristische Standardwerke um"

  1. Erhard Schleidt | 27. August 2021 um 22:55 | Antworten

    Und wer hat welchen allgemein gültigen Maßstab zum Messen: übertrieben, oder nicht?
    Neuer Streitpunkt!

  2. Was will man in den kommenden 50 Jahren noch alles ändern? Die Geschichte bleibt!!!

  3. ingrid marie vaerst | 27. Juli 2021 um 15:21 | Antworten

    Man sollte es nicht übertreiben!!!

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