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Digitale Lücke geschlossen

Der vom Schriftstellerverband VS und dem Börsenverein ausgehandelte neue Normvertrag hat die letzte Etappe genommen: Der Vertrag wurde unterzeichnet und steht ab sofort zum Download bereit.
Die größte Neuerung betrifft Regelungen über E-Book-Rechte. Gemäß der von beiden Verbänden ausgearbeiteten Leitlinie für Verlagsverträge kann der Autor vom Vertrag zurücktreten, falls die E-Book-Verkäufe in zwei aufeinanderfolgenden Jahren eine bestimmte, vorher bei Vertragsabschluss ausgehandelte Grenze unterschreiten.
Bei gedruckten Büchern konnte der Autor in der Vergangenheit von dem Vertrag nur zurücktreten, wenn das Print-Buch dauerhaft nicht mehr lieferbar war – fürs (ohne Lagerkosten auf ewig lieferbare) E-Book wurde diese Frage im alten Normvertrag aus dem Jahr 1999 nicht behandelt. 
Die Schriftsteller hätten in den Normvertrag gerne die Empfehlung hineingeschrieben, dass E-Book-Rechte grundsätzlich befristet erteilt werden. Bei den Verlegern stieß er damit allerdings auf energischen Widerstand. 
Außerdem enthält der neue Normvertrag jetzt auch das Merchandisingrecht: Falls Verlage erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen Dritte geltend machen können, werden Autoren daran künftig beteiligt.

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