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Wie Sie die Dokumentations- und Nachweispflichten der DSGVO richtig umsetzen

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) naht unvermeidlich. Bis zum 25. Mai müssen die Dokumentations- und Nachweispflichten zügig und datenschutzkonform umgesetzt werden. Wie das in der Praxis gelingt, erläutert IT-Fachanwalt Norbert Geyer im Webinar.

Viele Regelungen der DSGVO gab es zumindest in ähnlicher Form bereits in der bisherigen Gesetzgebung. Neu ist jedoch die Einführung der sogenannten „Rechenschaftspflicht“ bzw. „Accountability“: Die Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie Maßnahmen getroffen haben, die sicherstellen, dass die Datenverarbeitung datenschutzkonform erfolgt.

Jede datenschutzrechtliche Maßnahme, die nicht protokolliert ist, wird zukünftig im Sinne einer Beweislastumkehr als nicht vorhanden angesehen. Es drohen empfindliche Bußgelder für alle Unternehmen, die den Nachweis- und Dokumentationspflichten nicht rechtzeitig nachgekommen sind.

Im Webinar erläutert Rechtsanwalt Geyer anhand eines Beispiels, wie Sie die notwendigen Verarbeitungsverzeichnisse erstellen und pflegen müssen, um für die DSGVO gerüstet zu sein. Sie erhalten im Anschluss ein leeres Verarbeitungsverzeichnis als Musterdokument zur Umsetzung der Theorie in die Praxis.

RA Norbert Geyer, Datenschutz-Experte der Kanzlei RDP. Foto: Rhenus.

© Rhenus

Referent 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT Recht Norbert Geyer ist Partner bei der Kanzlei RDP Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte mbB (RDP) mit Sitz in Augsburg. RDP sich im Referat IT-Recht auf die vollumfängliche datenschutzrechtliche Beratung und Betreuung von Unternehmen spezialisiert. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Süd) ist RA Geyer unter anderem als externer Datenschutzbeauftragter tätig, zudem berät er Unternehmen bei der Erstellung und Einführung von Datenschutzkonzepten. Die RDP ist Partner der Rhenus Media Services.

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