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Vorfahrt für den Verbandskatalog

Endgültiger Ritterschlag für die Referenzdatenbank: Mit dem Landgericht Dortmund hat erstmals ein Gericht die Verbindlichkeit der Referenzpreise im Verzeichnis lieferbarer Bücher (VlB) bestätigt. In einem Verfahren der Genossenschaft eBuch gegen die Textilkette Kik entschieden die Richter: Sogar ein vom Verlag falsch eingegebener oder irrtümlich nicht geänderter Referenzpreis im VlB ist für den Händler verbindlich.

Aus Sicht des Börsenvereins ist das Dortmunder Urteil ein Meilenstein. Vor fast genau vier Jahren beschlossen die Ausschüsse der Sparten in ihrer Frankfurter Sitzungswoche, das von der Börsenvereinstochter MVB betriebene VlB zur Basis für eine unangreifbare Preisauszeichnung zu machen. Bis dahin hatten vor allem die Betreiber von Online-Shops ein Problem, wenn Bücher in den Titeldatenbanken der Barsortimente und beim VlB mit abweichenden Preisen gelistet waren (buchreport berichtete). 

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