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Unerhebliche Behinderung: Wie das Kartellamt Thalias Marktmacht einordnet

Die gemeinsame Warenbeschaffung von Thalia Mayersche und Osiander ist vom Bundeskartellamt freigegeben worden. Offiziell angemeldet hatte Thalia den Erwerb der Mehrheit an der eigens gegründeten Osiander Vertriebsgesellschaft. Die von den Buchhandelsunternehmen als „Zusammenarbeit in den Bereichen IT, Webshop und Beschaffung“ bekannt gemachte strategische Partnerschaft hat das Bundeskartellamt jetzt ohne Schnörkel als „Zusammenschluss“ der beiden Bucheinzelhändler Thalia und Osiander charakterisiert. Kartellamtschef Andreas Mundt: „Das Vorhaben führt – trotz der Betonung der kooperativen Aspekte in der Außendarstellung – dazu, dass Thalia die Kontrolle über die Buchhandelsaktivitäten von Osiander erwirbt.“

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