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OLG bestätigt VLB als Referenzdatenbank für die gebundenen Ladenpreise

Gebundene Ladenpreise, die an das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) gemeldet werden, gelten als rechtlich verbindliche Referenzpreise. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Urteil festgestellt.

Das heißt: Im Zweifel haben die im VLB gemeldeten Preise Vorrang vor anderswo genannten abweichenden Preisen, zum Beispiel auf der Webseite eines Verlages.

Konkret hat das OLG Frankfurt ins Bezug auf das VLB einen für die Branche verbindlichen Handelsbrauch nach § 346 Handelsgesetzbuch (HGB) festgestellt (Az. OLG Frankfurt/M. 11 O 73/21). „Demnach werden die festgesetzten Preise branchentypisch im VLB publiziert und sind damit festgesetzte Preise im Sinne des § 3 Buchpreisbindungsgesetzes (BuchPrG)”, meldet die Börsenverein-Wirtschaftstochter MVB, die das VLB betreibt.

Mit seiner Entscheidung hat das OLG die Berufung eines Händlers zurückgewiesen, der wegen Verstoß gegen die Buchpreisbindung verurteilt worden war. Der Preisbindungstreuhänder der Verlage Christian Russ, der der Kläger war, zeigt sich zufrieden: „Erstmals stellt ein obergerichtliches Urteil die vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels seit Jahren vertretene Bedeutung des VLB als Preisbindungsreferenz verbindlich fest. Damit kann der unzulässige Preiswettbewerb beim Handel mit Büchern weiterhin rechtssicher unterbunden werden.“

Monica Wellmann, Leiterin des Geschäftsbereich Digital bei MVB, betont noch einmal, dass das VLB nicht nur für die Festsetzung des gebundenen Ladenpreises maßgeblich sei, sondern auch, wenn es zu Preisänderungen oder der Aufhebung des gebundenen Preises komme: „Wir freuen uns sehr, dass das OLG Frankfurt mit seinem Urteil Rechtssicherheit für Verlage und Buchhandlungen bei abweichenden Preisangaben schafft. Diese bezieht sich nicht nur auf die Festsetzung, sondern auch auf die Änderung und Aufhebung von gebundenen Ladenpreisen, für die die VLB-Daten maßgeblich sind. Eingeschlossen sind auch Titel, die ein Verlag bereits im VLB archiviert hat. Das ist besonders wichtig, weil die Archivierung eines Titels im VLB nicht automatisch zu einer Aufhebung des gebundenen Ladenpreises führt. Dieser gilt weiter für alle Exemplare des Titels, die Buchhandlungen oder Großhandel noch auf Lager haben, solange die Preisbindung nicht durch den Verlag aufgehoben wurde.“

Nicht nur in Deutschland gilt das VLB als Referenzdatenbank für die gebundenen Ladenpreise von Büchern. In Österreich ist das VLB die zentrale Referenzdatenbank für die dort geltenden Mindestpreise. 

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