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Zurück auf Los

Dass die Autoren nach dem Scheitern des Google Book Settlement eigene Wege gehen, hatte sich schon im September abgezeichnet. Jetzt hat die Authors Guild Klage gegen den Internetriesen wegen des unerlaubten Digitalisierens von Büchern in Bibliotheken erhoben.
Wie „Publisher’s Weekly“ berichtet, enthält der Antrag auf Zulassung einer Sammelklage keine Überraschungen: Google, so der Autorenverband, verfolge mit dem Scannen kommerzielle Zwecke und wolle sich Vorteile gegenüber den Wettbewerbern auf dem Suchmaschinen-Markt sichern.
Der zu erwartenden Argumentation von Google, das Scannen werde vom amerikanischen „Fair-use-Prinzip” gedeckt, hält der Verband entgegen, dass Google ohne Erlaubnis ganze Werke zur kommerziellen Verwendung digitalisiere, dass Google digitale Kopien an Bibliotheken weiterreiche und die Digitalisate nicht vor weiterer illegaler Verbreitung geschützt seien.
Bis Januar habe Google Zeit, auf den Antrag zu reagieren.
Dass die Autoren ihren Kampf gegen Google offenbar ohne Unterstützung der Verleger fortführen, das wurde schon anlässlich der Statuskonferenz zum Google Book Settlement im September deutlich (hier mehr). Damals hieß es, die Verleger und Google seien sich inzwischen näher gekommen (ähnlich wie in Frankreich), während die Hürden zwischen Autoren und dem US-Unternehmen noch vorhanden seien. Möglicherweise werde ein separater Vergleich zwischen Verlagen und Google erarbeitet, während die Autoren den Klage-Weg verfolgen.
Die gesamte (Vor-)Geschichte des Google Book Settlement können Sie im buchreport-Dossier nachlesen

Chronik zum Google Book Settlement

2005: Google wird von Autoren und Verlegern per Gruppenklage („Class Action“) wegen des unerlaubten Digitalisierens von Büchern in Bibliotheken und des Anzeigens von Auszügen (Snippets) im Internet verklagt. 
2006: Die Parteien nehmen Verhandlungen auf, die 2008 in einen Vergleich münden, nach dem Google bei Zahlung von 125 Millionen Dollar das Recht hat, in den USA registrierte Bücher einzuscannen und ohne Rückfrage beim Rechteinhaber online zu stellen. 

2009: überarbeiten die Parteien den Vergleich.

2010: Im Frühjahr folgt zunächst eine Kritik vom US-Justizministerium. Haupteinwand gegen das Settlement: Google hätte das exklusive Recht, die verwaisten Werke ohne Haftungsrisiken zu vermarkten (hier mehr).

März 2011: Der zuständige Richter Denny Chin lehnt den Vergleich ab: Google hätte einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten, so die Begründung. Dies wäre eine Belohnung dafür, dass Google ohne Zustimmung urheberrechtliche Werke kopiert, so Chin, der von den Prozess-Parteien eine weitere Überarbeitung einfordert.

September 2011: Autorenvertreter verklagen Google und ein Konsortium von Universitätsbibliotheken wegen Urheberrechtsverletzungen. Vorwurf: Sie hätten von Google „unauthorisierte Scans“ von sieben Mio urheberrechtlich geschützten Büchern erhalten und diese auf der Online-Plattform „HathiTrust“ verwertet (hier mehr).

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