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Fixe Preise für Bücher in Gefahr?

Fixe Preise für Bücher in Gefahr?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland gekippt. Das klingt zunächst nicht nach einer Branchennachricht. Doch das Urteil könnte wegweisend sein. Das meint zumindest der Chef der Monopolkommission.

Aus Sicht der Richter stellen die EU-weiten fixen Preise für rezeptpflichtige Medikamente eine „nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs“ dar. Bindende Preise seien deshalb für europäische Versandapotheken nicht anwendbar; konkret: Ausländische Online-Apotheken dürften Medikamente an deutsche Kunden billiger verkaufen. Das Absurde: Deutsche Apotheken müssten sich weiterhin an die verbindlichen Preise halten.

Die deutschen Apotheker reagierten entsetzt: „Europas höchste Richter haben den eindeutigen Willen des deutschen Gesetzgebers ausgehebelt und die Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte negiert“, kritisierte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Friedemann Schmidt, das Urteil.

Konkret ging es bei dem Urteil um eine Kooperation der Deutschen Parkinson Vereinigung mit der niederländischen Versandapotheke DocMorris. Vereinsmitglieder konnten über die Online-Apotheke Boni für rezeptpflichtige Medikamente erhalten. Dagegen hat die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (ZBW) vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt.

Was bedeutet das Urteil für die Buchpreisbindung?

Aus Sicht des Vorsitzenden der Monopolkommission, Achim Wambach, lässt sich das Urteil auf die Buchpreisbindung übertragen: „Die Entscheidung des EuGH deutet darauf hin, dass auch die von der Monopolkomission kritisierte und kürzlich auf E-Books erweiterte gesetzliche Buchpreisbindung nicht mehr ohne Weiteres zu halten sein dürfte“, sagte Wambach der „Rheinischen Post“ (20.10.). „Die Buchpreisbindung beschränkt den freien Warenverkehr in ähnlicher Weise wie die Preisbindung für Arzneimittel“, glaubt der Mannheimer Wettbewerbsexperte.

Aus Sicht der Bundesregierung, die explizit an den fixen Preisen für Bücher festhalten will, sind dagegen keine Auswirkungen auf die deutsche Buchpreisbindung zu befürchten. Auch Börsenvereins-Geschäftsführer Alexander Skipis beruhigt: „Wir sehen im Moment keine akute Gefahr für die deutsche Buchpreisbindung. Der Europäische Gerichtshof hat sich in mehreren Entscheidungen mit der Buchpreisbindung im grenzüberschreitenden Bereich beschäftigt.* Darin hat das Gericht in ständiger Rechtsprechung nationale Preisbindungssysteme für grundsätzlich vereinbar mit EU-Recht erklärt, da die kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung eines vielfältigen Buchmarkts Beschränkungen des freien Warenverkehrs rechtfertigt. Wir gehen zusammen mit der Bundesregierung davon aus, dass das abgeänderte Buchpreisbindungsgesetz, das die Preisbindung auch im grenzübergreifenden Verkehr wirken lässt, europarechtskonform ist.“

* zuletzt 2009 in der Österreich betreffenden LIBRO-Entscheidung, Rechtssache C-531/07, erstmals 1985 in der Leitentscheidung Leclerc, Rechtssache C-229/83

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