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Was kommt außer dem beSt?

Erika Simon beobachtet die Entwicklung der Steuerberaterplattform. Wichtige Schritte sind getan, aber weitere sollten bald folgen.

Ass. iur. Erika Simon unterhält ein Redaktions­büro und ist verantwort­liche Redakteurin für den Themenbereich Wirtschafts- und Berufsrecht in der Zeitschrift „NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht“ (Foto: Dr. Franz Jürgen Marx).

In der Fachredaktion der „NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht“ nimmt das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) als erste Ausbaustufe der Steuerberaterplattform seit einigen Monaten einen festen Platz ein. Das beSt ist Teil der digitalen Verwaltung. Für die Bürger geht es dabei vor allem darum, möglichst viele Behördengänge digital erledigen zu können – ein Ziel, das der Bundesgesetzgeber mit dem „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (OZG) verfolgt. Dieses verpflichtet Bund und Länder seit diesem Jahr dazu, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten.

Das OZG nimmt aber auch die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) in die Pflicht. Deswegen hat diese die Steuerberaterplattform errichtet und muss sie funktionsbereit vorhalten. Die BStBK ist insoweit die ­Registrierungsstelle für Mitglieder der Steuerberaterkammern und für die in das Berufsregister eingetragenen Berufsausübungsgesellschaften: Diese mussten sich seit Jahresanfang bei der Steuerberaterplattform mit dem für sie eingerichteten Nutzerkonto, dem beSt, registrieren lassen.

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