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Zweiter Anlauf für HADOPI

Rund zwei Wochen, nachdem die französische Nationalversammlung bei der ersten Lesung des geplanten Gesetzes zur Bekämpfung illegaler Downloads dieses mit 21 zu 15 Stimmen abgeschmettert hat, bringen sich die Lager im Vorfeld der zweiten Abstimmung (am kommenden Mittwoch) in Position. Am Wochenende haben die Gegner des so genannten HADOPI-Gesetzes in Paris in der Nähe der Nationalversammlung demonstriert.

Nach Medienberichten haben die Demonstranten das Gesetz, nach dem eine Internetbehörde eingerichtet werden soll, das Raubkopierern zeitweise den Internetzugang sperren kann, als „ineffizient, da nicht anwendbar“ sowie „technisch zu teuer“ kritisiert.

Rückblick: Vor zwei Wochen war der linken Opposition im Parlament ein Coup gelungen. Ein gutes Dutzend Abgeordnete hatten sich im Parlamentsgebäude versteckt. Als es zur Abstimmung kam, waren sie plötzlich da und bildeten die Mehrheit. Bei der zweiten Abstimmung dürften allerdings die Befürworter in der Überzahl sein.

Nach Auskunft des Bundesjustizministeriums gegenüber buchreport wäre die Praxis, Raubkopierern zeitweise den Internetzugang zu sperren, in Deutschland nicht mit dem Recht auf informelle Selbstbestimmung vereinbar. Auch der Branchenverband der Serviceprovider Bitkom kritisiert das französische Modell: Die Anbieter von Internetanschlüssen würden dadurch „in die Rolle einer Internetpolizei gedrängt“, meint Bitkom-Bereichsleiterin Urheberrecht Judith Lammers. Sinnvoller wäre es aus Sicht des Verbandes, „zunächst einmal die Verbraucher stärker aufzuklären“.

Hintergrund: Piratenbekämpfung in Frankreich

Der Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Internetpiraterie, das die Regierung in die Nationalversammlung eingebracht hat, sieht folgende Kernpunkte vor:

  • Die Internetbehörde wird aktiv, wenn sie Hinweise auf illegales Herunterladen von Medienunternehmen oder Urhebern erhält.
  • Die Behörde verwarnt einen Raubkopierer beim ersten Enttarnen per E-Mail.
  • Beim zweiten Verstoß mahnt die Behörde den Nutzer per Einschreiben ab.
  • Verstößt der Nutzer danach wieder gegen das Urheberrecht, sperrt ihm die Behörde bis zu drei Monate den Internetzugang.
  • Kommt es zu weiteren Verstößen, kann der Internetzugang bis zu einem Jahr gesperrt werden.
  • Für das Sperren des Zugangs sind die Internet-Service-Provider verantwortlich. Unterlassen sie es, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Da der Raubkopierer in einer Datenbank erfasst wird, tragen alle anderen Anbieter dafür Verantwortung, dass er nirgendwo anders einen Anschluss erhält.

Quelle: buchreport

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