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Kritik kann kaum nachvollzogen werden

Zwar melden sich im Wochentakt neue Stimmen in der durch den Heidelberger Appell neu entfachten Debatte über Für und Wider der Google-Buchsuche sowie von Open Access zu Wort. Die jüngste jedoch erscheint besonders gewichtig: Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, die die Abgeordneten bei ihrer politischen Arbeit durch Fachinformationen, Analysen und gutachterliche Stellungnahmen unterstützen, weisen die Kritik an Open Access zurück. Und rufen zu einer Versachlichung der Debatte auf.

„Die Kritik an Open Access kann kaum nachvollzogen werden“, schreiben die Autoren Roger Cloes (Foto: Bundestag, der seinerzeit den Umzug des Parlaments von Bonn nach Berlin koordinierte, hier mehr zu Cloes) und Christopher Schappert. Mit der digitalen Plattform stehe den Rechteinhabern eine adäquate Publikationsalternative zur Verfügung, die insbesondere vor dem Hintergrund der Geschwindigkeit, in der neues Wissen geschaffen werde, erhebliche Vorteile gegenüber den in der Regel teureren traditionellen Vertriebswegen habe – die Vorteile würden auch in den einschlägigen Untersuchungen der EU und der OECD bestätigt. Grundsätzlich würden in der Diskussion die Vorteile der Digitalisierung und digitalen Vermarktung urheberrechtlich relevanter Werke für Urheber und Verwerter weitgehend ausgeblendet.

Zur Google-Buchsuche schreiben die Autoren, dass die ursprüngliche Missachtung der Rechteinhaber und die mit dem Projekt verbundene marktbeherrschende Stellung zwar problematisch seien. Positiv seien jedoch die  Transparenz der Google-Urheberrechtsvergütung sowie die Tatsache, dass Google erstmals eine praktikable Lösung für vergriffene Bücher anbiete und Rechteinhabern neue Einnahmemöglichkeiten verschaffe, die es bisher nicht gegeben habe, zu bewerten.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags rufen schließlich in ihrer 19-seitigen Arbeit dazu auf, die in weiten Teilen mit pauschalen Vorwürfen geführte Diskussion zu versachlichen.

bundestag.de (Studie)

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