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Keine Ausnahme für die Onliner

Ein Buchpreisbindungsgesetz in der Schweiz ist wieder etwas näher gerückt. Am Montag hat der Schweizer Nationalrat, die große Kammer des Schweizer Parlaments, ein entscheidendes Hindernis aus dem Weg geräumt: Das vorbereitete Preisbindungsgesetz soll jetzt auch für den Online-Handel gelten. In der ersten Lesung hatte das Parlament das Internet noch ausgeklammert.

Das hätte die Position des Online-Handels gegenüber dem stationären Handel massiv gestärkt, weshalb sich der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) dafür eingesetzt hatte, die Ausnahme für den Online-Handel zu beseitigen. Wäre die Ausnahme erhalten geblieben, hätte der SBVV sogar die Ablehnung des Preisbindungsgesetzes betrieben, für das er sich zuvor sehr eingesetzt hatte.

Bei der von der Schweizer Branche begrüßten Entscheidung war der Nationalrat einem Minderheitsantrag eines Parlamentariers gefolgt. Die Schweizer Regierung hatte sich durch den für Wirtschaft zuständigen Bundesrat (Minister) Johann N. Schneider-Ammann gegen die Preisbindung ausgesprochen. „Wir sind wieder im Rennen“, kommentierte SBVV-Geschäftsführer Dani Landolf den unerwarteten Ausgang der Debatte.

Jetzt geht das Gesetz wieder in die kleine Kammer des Parlaments, den Ständerat, zurück, der zuletzt sogar den gesamten Versandhandel von der Buchpreisbindung ausnehmen wollte. Wann dort über die Buchpreisbindung debattiert wird, ist noch nicht klar, schreibt der SBVV in einer Sonderausgabe seines Newsletters „Schweizer Buchhandel“. Die alte, nicht gesetzlich geregelte Buchpreisbindung in der Schweiz war am 2. Mai 2007 außer Kraft gesetzt worden.

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