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Wenn die Piraten-Jäger beim Falschen klingeln

Während derzeit viel über die Mühe des Börsenvereins diskutiert wird, bei den Verlagen genügend Geld für die gewünschte Kooperation mit der GVU zusammenzukratzen, sorgt die Verfolgung des wohl bekanntesten Buchpiraten Deutschlands derzeit in den Social Media für hohe Wellen. 

Der Fall, wie ihn der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke und sein Kollege Christian Wahlers (Kanzlei Wilde Beuger Solmecke) in einem Video darstellt:

Die Wohnung seines Mandanten sei bereits im Juni durchsucht worden. Verdacht: Er sei am Aufbau der E-Book-Plattform b****.to (über 40.000 illegal zum Download angebotene Titel) beteiligt gewesen. Ein Computer und ein Tablet wurden bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmt. Doch schnell stellte sich heraus, dass der Verdächtigte nicht einmal über einen Internetanschluss verfügt, geschweige denn viele E-Books gekauft habe. Inzwischen wurde das Verfahren laut Solmecke eingestellt.
Was Solmecke verwundert und in der Netzgemeinde für viel Spott sorgt, ist die Vorgeschichte, die zur Razzia geführt habe: Eine auf die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen spezialisierte Kanzlei, die u.a. für große Buchverlagshäuser arbeitet, habe in einer Piraterie-Community eine E-Mailadresse des gesuchten Piraten gefunden und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Eine Suche im Telefonbuch nach dem Namen, der in der Mail-Adresse erhalten war, verwies auf einen Kölner – der bald darauf, weil auch der Richter beim Durchsuchungs-Gesuch mitspielte, Besuch von der Polizei erhielt. Die Übereinstimmung seines Namens mit dem in der Mailadresse (die von jedem angelegt werden kann) verwendeten Namen reichte also aus, um als Verdächtiger in einem Strafverfahren zu gelten.
Der Buchpirat, dem die Suche galt, greift den Fall in seinem Blog auf und erklärt, er habe schon zig Aliase verwendet. „Jedenfalls müsst ihr euch das nicht so vorstellen, dass wir die Aliase erfinden. Ist ja auch Quatsch: Kann sein, dass es die Postleitzahl nicht gibt oder die Straße oder was weiß ich. Jedenfalls hol ich mir die Aliase immer aus dem Telefonbuch. Ist ja auch logisch: Brauch ich ja nur zu kopieren! Es stimmt dann alles!“ Und: „Wenn ich das mal übertrage, dann geh ich als Bankräuber hin, ziehe meinen Überfall durch, lege eine Visitenkarte auf den Tisch und verziehe mich mit der Beute. Der arme Mann, der auf der Visitenkarte steht, wird eingebuchtet. Der Fall kommt zu den Akten.“
So weit ist es bei Solmeckes Mandant nicht gekommen, doch der ärgert sich mächtig über die Durchsuchung – und darüber, dass er seinen Rechner und sein Tablet erst Monate später wieder zurückbekommen habe. 

Kommentare

2 Kommentare zu "Wenn die Piraten-Jäger beim Falschen klingeln"

  1. Frage: Wie kann sich der Beschuldigte bei seinem Amazon-Account einloggen, wenn er keinen Internet-Zugang hat ?

    • Gute, naheliegende Frage, die wir auch bei der Kanzlei gestellt haben: der Mandant habe mit seinem Smartphone in seinem Amazon-Account nachgeschaut. Einen DSL-Anschluss habe er nicht.

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