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Säbelrasseln in Brüssel

Die Reduzierung der Mehrwertsteuersätze in Frankreich und Luxemburg für E-Books zum Jahreswechsel könnte bald ein Nachspiel in Brüssel haben. Die EU-Kommission droht mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Auch  in den USA ist die unterschiedliche Besteuerung von digitalen Büchern in Europa ein Thema.
Nach einem Artikel von „Livres Hebdo“ hat Frankreich noch bis Ende nächster Woche Zeit, Stellung zum neuen Steuersatz für elektronische Bücher zu beziehen, anschließend werde Brüssel ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Seit dem 1. Januar gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in beiden Ländern auch für elektronische Bücher:
  • In Luxemburg ist auf E-Books nicht mehr wie bisher 15% Mehrwertsteuer zu zahlen, sondern nur noch 3%.
  • In Frankreich fallen bei elektronischen Büchern statt der bisherigen 19,6% nur noch 7% an. Das entspricht dem Mehrwertsteuersatz für Printbücher, der ebenfalls zum 1. Januar 2012 von bisher 5,5% auf 7% geklettert ist.
Europäischer Verlegerverband kritisiert Wettbewerbsverzerrung
Nach Einschätzung der EU-Kommission verstößt die ermäßigte Steuer gegen die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (hier zum Download) der EU, die eine Ausdehnung des reduzierten Satzes nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässt. Bei der Besteuerung von E-Books erlaube aber das UNESCO-„Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ von 2005 eine Ausnahme, argumentiert etwa die französische Regierung.
Auf Kritik von anderer Seite stößt vor allem die Neuregelung in Luxemburg: Der europäische Verlegerverband Federation of European Publishers (FEP) warnt vor einer Wettbewerbsverzerrung. Grund: Die großen E-Book-Dealer Amazon und Apple betreiben ihr Europageschäft von Luxemburg aus und verdienen deshalb künftig mehr. Wegen der Preisbindung müssen die E-Books etwa in Deutschland bei allen Händlern zum gleichen Preis angeboten werden. Apple und Amazon müssen davon aber nur noch 3% Mehrwertsteuer abführen, ihre in Deutschland sitzenden Konkurrenten 19%.
Wie lange diese Ungleichheit währt, ist aber nicht nur wegen des drohenden Verfahrens unklar. Das Thema ist in Bewegung: So hat die EU-Kommission vor einigen Monaten zum Ziel erhoben, grundsätzlich die „steuerliche Diskriminierung von Online-Produkten abzubauen“.
Mehrwertsteuer als Hemmschuh
Die „New York Times“ sieht in der steuerlichen Benachteiligung von E-Books gegenüber gedruckten Büchern einen Hauptgrund für ihre vergleichsweise zögerliche Verbreitung in Europa: „Fast überall in Europa werden E-Books mit dem vollen nationalen Mehrwertsteuersatz belegt, der bis zu 25% in Ländern wie Schweden, Dänemark oder Ungarn reicht. Gedruckte Bücher werden dagegen dank einer starken Lobby nur mit einem Bruchteil des vollen Satzes besteuert – und in Großbritannien überhaupt nicht.
In den USA unterliegen die elektronischen Bücher der Steuerhoheit der Bundesstaaten, in denen der Händler ansässig ist. Die Sätze liegen hier zwischen 1 und 10%. Einige Staaten wie New York und Kalifornien befreien die E-Books sogar ganz von der Steuer.“

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