buchreport

Suhrkamp sendet S.O.S.-Signal

Ulla Unseld-Berkéwicz kämpft um den Fortbestand ihres Verlags (Foto: Renate von Mangoldt).

Die verstrittenen Gesellschafter verhandeln aktuell über einen weißen Ritter, der womöglich die Mehrheit am Verlag übernehmen soll. Doch unabhängig vom Ausgang der Gespräche zieht künftig ein gerichtlich bestellter Sachwalter die Strippen bei Suhrkamp (Umsatz 2012: 35,6 Mio Euro) in Berlin.

Nach einer Mitteilung des Verlags hat die Geschäftsführung des Verlags am heutigen Montag, 27. Mai 2013, beim zuständigen Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens (nach dem „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“) eingereicht. Das Verfahren ist vergleichbar mit dem Procedere bei „Chapter 11“ in den USA, mit dem aktuell der Bildungs-Riese Cengage wieder auf Kurs kommen will. Ziel: Existenz und Handlungsfähigkeit des Suhrkamp Verlags sichern, ohne die regie an einen Insolvenzverwalter abzugeben.
Warum in Not? 

Den Schritt begründet die Geschäftsführung als Folge eines Urteils des Landgerichts Frankfurt vom 20. März 2013. Die Richter sprachen seinerzeit Minderheitsgesellschafter Hans Barlach (39%) eine Millionen-Summe aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2010 zu, der aus dem Verkauf der Frankfurter Immobilien und des Verlagsarchivs stammte. Seit diesem Urteil, schreibt Suhrkamp, müssten Forderungen der Gesellschafter gegenüber dem Verlag in Höhe von ca. 8,2 Mio Euro bilanziell berücksichtigt werden. Die Gesellschafter hätten sich nicht einigen können, auf eine Ausschüttung der Gewinne im Interesse des Verlags zu verzichten. Diese Begründung heißt aber auch: Suhrkamp kann die Forderungen aktuell nicht bedienen, weil dann nicht mehr genügend Geld da wäre.  

Weshalb Schutzschirmverfahren?

Weiter heißt es, die Geschäftsführung habe von Wirtschaftsprüfern keine Fortführungsprognose für den Verlag erhalten können – man habe sich gezwungen gesehen, das Schutzschirmverfahren zu beantragen: 

  • Die Ausschüttungsverpflichtungen würden jetzt suspendiert und der Verlag so in seiner Existenz geschützt. 
  • Anders als beim Insolvenzverfahren bleibe der Suhrkamp Verlag uneingeschränkt handlungs- und zahlungsfähig; das operative Geschäft laufe unverändert weiter.
  • Für den Erhalt des Verlags wichtige Entscheidungen werden allerdings nur noch unter Mitwirkung des zu bestellenden Sachwalters des Gerichts getroffen – was die andauernden Auseinandersetzungen auf Gesellschafterebene abdämpfen soll. Vorläufiger Sachwalter ist Rolf Rattunde aus der Kanzlei Leonhardt Rechtsanwälte, Berlin.
  • Als Generalbevollmächtigten der Verlage hat die Suhrkamp-Geschäftsführung Frank Kebekus (Kebekus & Zimmermann Rechtsanwälte, Düsseldorf) berufen.
  • Mitarbeiterverträge seien durch die Antragstellung nicht betroffen, Autorenverträge blieben bestehen. 
Wie geht’s weiter?

„Die Geschäftsführung des Verlags ist der Überzeugung, dass innerhalb dieses Verfahrens ein stabiler finanzieller und rechtlicher Rahmen für die Fortführung des Verlags gefunden werden kann. Sie geht davon aus, dass das Verfahren innerhalb weniger Monaten erfolgreich abgeschlossen sein wird.“ Soweit die Perspektive von Suhrkamp.

Rattunde, der gerichtlich bestellte Sachverwalter, dürfte zunächst den Dialog mit den Gläubigern und Banken suchen, um die Schulden zu reduzieren und neue Kreditlinien zu sichern. Sollte dies nicht gelingen, schlösse sich ein Insolvenzplanverfahren an. – Was ist ein Schutzschirmverfahren? Hier mehr zum Thema.

Kommentare

Kommentar hinterlassen zu "Suhrkamp sendet S.O.S.-Signal"

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Mit dem Abschicken des Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit gegenüber der Harenberg Kommunikation Verlags- und Medien-GmbH & Co. KG widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Richtlinien

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*