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Sparen bis zum Abmahnen

Weltbild ist eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale ins Haus geflattert. Grund: In einem Newsletter warb der Großbuchhändler mit fetten Prozentzeichen und der Formulierung: „Diese Preise unterbietet keiner. Sie sparen bis zu 80% gegenüber den Originalausgaben – und haben das gleiche Lesevergnügen!“

Der Versender testet in seiner Werbung die Grenzen des Zulässigen aus. Per Newsletter trommelte das Unternehmen, illustriert mit fetten Prozentzeichen: „Diese Preise unterbietet keiner. Sie sparen bis zu 80% gegenüber den Originalausgaben – und haben das gleiche Lesevergnügen!“

Die Wettbewerbszentrale kritisiert: „Diese Slogans erwecken den Eindruck, dass bei den nachfolgend beworbenen Titeln der Preis der Weltbild-Ausgabe dem Preis der Original-Ausgabe in vergleichbarer Ausführung gegenüber gestellt wird. Dies ist jedoch nicht durchgehend der Fall.“

In dem Newsletter wirbt der Branchenriese aus Augsburg u.a. für Bestseller wie „Am Ende war die Tat“ von Elizabeth George (13,95 Euro, –36%) und „Tausend strahlende Sonnen“ von Khaled Hosseini (12,95 Euro, –41%), jeweils als „hochwertige Broschur von Weltbild“.

Auch nach der Einschätzung von Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels haben die Billigbuch-Spezialisten damit die Grenze des wettbewerbsrechtlich Zulässigen bereits überschritten. Preisvergleiche seien zwar grundsätzlich erlaubt, solange die verglichenen Leistungen sachlich auch vergleichbar sind. Aber eben diese Voraussetzung ist laut Wallenfels nicht erfüllt.

Irreführend seien sowohl die Prozentangaben als auch die Formulierung „Sie sparen…“. Denn in der Weltbild-Werbung werden „Äpfel mit Birnen verglichen“, befindet der Jurist. Begründung: Die verglichenen Preise beziehen sich nicht auf gleichwertige Ausgaben: „Für den geringeren Preis bekommt der Kunde ja auch eine Ausstattung von geringerer Qualität.“

Grundsätzlich bestätigt der Treuhänder im Gespräch mit buchreport auch seine wiederholt geäußerte Kritik an der Weltbild-Sonderausgabenpraxis: Preisunterschiede seien oft nicht durch Ausstattungsunterschiede gerechtfertigt. „Die Preisbindung wird unglaubwürdig, wenn Buchkäufer zu unterschiedlichen Preisen fast identische Produkte bekommen“, warnt Wallenfels. 

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