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Schutz statt Polemik

Beim Schutz des geistigen Eigentums im Internet ist das früher diskutierte „Europa der zwei Geschwindigkeiten“ seit dieser Woche Realität: In Frankreich beschloss die Nationalversammlung ein richtungweisendes Internetgesetz („Loi Hadopi“), in Deutschland tobt eine krude Diskussion.

Es fängt schon damit an, dass das Gesetz hierzulande in den Medien als „schärfstes“ Internetgesetz der Welt bezeichnet wird – was angesichts der darin vorgesehenen Sanktionen lächerlich ist. Die saftigen Schadenersatzzahlungen etwa, die Raubkopierern nach deutschem Recht drohen, sind de facto eine viel empfindlichere Sanktion als die zeitweilige (!) Sperrung des Internetzugangs bei wiederholten (!) Urheberrechtsverletzungen.

Das Gegenteil ist richtig: Das „Loi Hadopi“ ist geradezu eine Abrüstungsmaßnahme, weil es Fehlverhalten mit Mitteln des Ordnungsrechts verfolgt, statt es zu kriminalisieren. Geradezu grotesk ist deshalb ein weiteres Argument, das aber sogar vom Bundesjustizministerium verbreitet wurde: Die Sperrung von Internetzugängen verstoße prinzipiell gegen das verfassungsmäßige Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Dabei sieht unser geltendes Urheberrechtsgesetz für grobe Verstöße sogar die Möglichkeit von Freiheitsstrafen vor – es schließt also einen ungleich viel stärkeren Eingriff in Grundrechte nicht prinzipiell aus. Wohlgemerkt: Alle genannten Argumente – wie auch die allfälligen Belange des Datenschutzes – wären wichtige Gesichtspunkte bei der konkreten Ausgestaltung eines wirksamen Gesetzes gegen Internetpiraterie nach französischem Vorbild. Schlimm wäre, wenn sie die Diskussion darüber schon im Ansatz ersticken.

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