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Börsenverein: Keine Tarifhoheit bei Autorenvergütung

Absage an kollektive Tarifverhandlungen unter Regie des Börsenvereins: Der Verleger-Ausschuss hat bei seiner Sitzung auf den Buchtagen in Berlin beschlossen, dass der Börsenverein keine branchenweiten Vergütungsregeln für Autoren aushandeln soll.

Die Abstimmung war notwendig geworden wegen des neuen Urhebervertragsrechtes, das am 1. März in Kraft getreten ist. Demnach müssen Branchenverbände jetzt mit Autorenverbänden kollektive Vergütungsvereinbarungen aushandeln, wenn dies nicht ausdrücklich von den Mitgliedern abgelehnt wird (§36).

Der Beschlussentwurf des Vorstandes, die Tarifhoheit nicht dem Verband zu überlassen, wurde vom Verleger-Ausschuss einstimmig angenommen. Bereits in der Vergangenheit war eine kollektive Aushandlung bei der Autorenvergütung abgelehnt worden: Zu divers seien die Vergütungsstandards der einzelnen Branchensegmente, u.a. im belletristischen Bereich und der Wissenschaftspublizistik.

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