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Endlich einheitlich

Der Deutsche Bundestag hat den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Hörbücher beschlossen. Zum Stichtag 1. Januar 2015 gilt wie für gedruckte Bücher eine Besteuerung von 7%. Bislang werden bei Hörbüchern 19% veranschlagt. Damit verwirklicht die Koalition ein Vorhaben, das sie seit der Bundestagswahl im vergangenen Jahr bereits mehrfach in Aussicht gestellt hat.

Die Gleichstellung relativiert sich allerdings, denn Hörbuch ist nicht gleich Hörbuch:

  • Hörbuch-Downloads werden (wie E-Books) nach wie vor mit 19% besteuert. Der Grund: Um den ermäßigten Umsatzsteuersatz auch auf elektronische Informationsmedien anwenden zu können, ist eine Änderung der europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie notwendig. Die Entscheidung, ob ermäßigte Mehrwertsteuersätze für E-Books eingeführt werden dürfen – wie es Frankreich und Luxemburg entgegen der EU-Vorgaben bereits 2012 getan haben –, steht in Brüssel immer noch aus.
  • Hörspiele sind von der Absenkung der Mehrwertsteuer ausgenommen, begünstigt sind nur Tonaufzeichnungen der Lesung eines Buches oder Texte, die dem herkömmlichen Inhalt eines Buches entsprechen, aber ohne dramaturgische Effekte (verteilte Sprecherrollen, Geräusche, Musik).

„Die große Koalition hat Wort gehalten und ein für uns wichtiges kulturpolitisches Ziel zügig umgesetzt. Das freut uns. Es ist ein gutes Signal und zeigt, dass sich die Bundesregierung jetzt auch auf europäischer Ebene für den reduzierten Mehrwertsteuersatz bei E-Books stark machen wird“, kommentiert Börsenvereins-Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis.

Die Entscheidung, ob ermäßigte Mehrwertsteuersätze für E-Books eingeführt werden dürfen – wie es Frankreich und Luxemburg entgegen der EU-Vorgaben bereits 2012 getan habensteht in Brüssel noch aus.

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