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Angleichung auf der Agenda

Im Koalitionsvertrag war bereits die Absichtserklärung drin, jetzt soll aus dem Wunsch Realität werden: Union und SPD wollen für Hörbücher und E-Books den ermäßigten Mehrwertsteuersatz (7 statt 19%) einführen. Der SPIEGEL hatte am Wochenende berichtet, dass die Spitzen der Fraktionen von Union und SPD bei ihrer Klausur auf dem Bonner Petersberg am Montag und Dienstag ihr Ziel bekräftigen wollten. 

Update: Die Koalition hat erklärt, man dringe auf eine zügige Umsetzung zur Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für E-Books und Hörbücher. „So wollen wir sicherstellen, dass Print- und elektronische Medien, auch akustische Medien, steuerlich gleich behandelt werden. Der Gesetzeszweck, mit dem der derzeit geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Bücher, Zeitschriften und Zeitungen begründet wird, liegt darin, die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am kulturellen Leben zu erleich-tern. Dieser Zweck gilt ohne Abstriche auch für elektronische und akustische In-formationsmedien.“

Bei den Hörbüchern lasse es die Europäische Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie bereits heute zu, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz einzuführen. – um diesen Punkt wolle man daher das deutsche Umsatzsteuerrecht entsprechend ergänzen; das Gesetzgebungsvorhaben solle zügig auf den Weg gebracht werden.

Für E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien hingegen sehe die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie keine Möglichkeit  vor, weshalb man sich auf europäischer Ebene für eine entsprechende Lösung einsetzen werde.

Außerdem müsse die für die Erhaltung der Vielfalt der Bücher und Buchhandlungen essenzielle Buchpreisbindung europarechtlich auch im Hinblick auf E-Books abgesichert werden.

Im Winter hatte sich Kulturstaatsministerin Monika Grütters für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für E-Books eingesetzt. Der für gedruckte Bücher geltende reduzierte Mehrwertsteuersatz müsse aus kulturpolitischer Sicht auch auf elektronische Bücher angewandt werden. „Nur so können wir im Zeitalter digitaler Technologien die Vielfalt unseres Bücherangebots sichern. Die ermäßigte Besteuerung senkt nicht nur die Zugangsschwelle zum Buch und zu Zeitungen als Kulturgut, sondern auch zur darin enthaltenen Literatur und Berichterstattung“..
Dabei hatte Grütters Rückendeckung von ihrer französischen Amtskollegin Aurélie Filippetti erhalten. Wie von buchreport.de berichtet, gilt in Frankreich für E-Books bereits der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5,5%. Auch Luxemburg hatte zum 1. Januar 2012 den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für elektronische Bücher eingeführt, wodurch der Steuersatz von bisher 15% auf nur noch 3% sank. Die EU-Kommission hatte Frankreich und Luxemburg daraufhin im Februar 2013 beim Europäischen Gerichtshof verklagt, um die Staaten zur Anwendung des regulären Mehrwertsteuersatzes für E-Books zu zwingen.
Der Deutsche Kulturrat und der darin vertretene Börsenverein hatten die Ankündigung der Kulturstaatsministerin im Januar 2014 begrüßt. Da E-Book und gedrucktes Buch der Regel weitgehend inhaltsgleich seien, sei es „unsinnig“, wenn das gedruckte Buch mit dem ermäßigten und das digitale mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegt werde.

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