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Middelhoff darf erste Auflage seines Buches nicht weiter vertreiben

Der wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilte ehemalige Arcandor-Chef Thomas Middelhoff darf sein Buch „A 115 – Der Sturz“ in der vorliegenden Form nicht weiterverkaufen. Grund ist eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart vom 20. Oktober 2017 (Az: 11 O 196/17), das einem Unterlassungsantrag des SPIEGEL weitestgehend stattgab. Die Richter verboten Middelhoff und seinem Verlag, der F.A. Herbig Verlagsbuchhandlung GmbH, mehrere unwahre Tatsachenbehauptungen, die der Ex-Manager über drei Journalisten des Nachrichten-Magazins und deren Berichte verbreitet hatte.

Im Buchkapitel „Die Rolle der Medien: Sieben Jahre am Pranger“ hatte Middelhoff behauptet, die SPIEGEL-Redakteure hätten unsauber recherchiert, Fakten unterschlagen und sich auf dubiose Quellen gestützt. Die Richter verurteilten die entsprechenden Aussagen als „unwahr“ beziehungsweise „rechtswidrig“. Den Versuch von Middelhoffs Anwältin, einige der angegriffenen Passagen als bloße „Meinungsäußerung“ zu verteidigen, wiesen sie in ihrer schriftlichen Urteilsbegründung zurück: „Enthält eine Meinungsäußerung einen erwiesen falschen oder bewusst unwahren Tatsachenkern, so tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Schutzinteressen des von der Äußerung Betroffenen zurück.“

Darüber hinaus sahen es die Richter als erwiesen an, dass Middelhoff mit seiner Darstellung den SPIEGEL und seine Journalisten in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt hat.

Den Antrag des Herbig-Verlags, die bereits gedruckten und ausgelieferten Bücher noch verkaufen zu dürfen, und die beanstandeten Passagen erst in der nächsten Auflage zu streichen oder abzuändern, lehnten die Richter ab. Das Urteil ist rechtskräftig.

 

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