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Man könnte darüber lachen, wenn es nicht so ärgerlich wäre

Die neue Umsatzsteuer-Regelung für Bundle-Angebote trifft nicht nur die Buchbranche empfindlich: Auch die Zeitschriftenverlage klagen über die Folgen der Steuersplittings. Das Wirtschaftsmagazin Brand eins“ sieht sich jetzt gezwungen, seine kostenlose App-Beigabe einzustellen – und hofft darauf, dass das Bundesfinanzministerium sich bald eines Besseren besinnt.

 
Die Vorgeschichte: Seit dem 1. Juli 2014 dürfen alle gedruckten Bücher mit E-Book-Zugangscode sowie Zeitschriften mit digitalem Zusatzangebot nur noch mit gesplittetem Umsatzsteuersatz gehandelt werden: 7% für den gedruckten Teil, 19% für das elektronische Produkt. Dies hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bekannt gegeben. Wird ein Titel vom Verlag nicht separat als E-Book oder App angeboten, sondern ausschließlich als gedrucktes Buch mit Zugangscode zum E-Book bzw. als Zeitschrift mit E-Paper oder App, so muss gleichwohl der elektronische Bestandteil anteilig zum vollen Umsatzsteuersatz versteuert werden. 
 
Die Folgen des Bundle-Splittings: 
  • Abschied von kostenlosen Digitalbeigaben: Buch- und Presseverlage müssen ihre Preismodelle entsprechend anpassen, um nicht als Steuersünder zu gelten. Einen zumindest vorläufigen Verzicht auf Print-/Digital-Bundles haben etwa die Buchverlage Haffmans & Tolkemitt, Edel Books und Erich Schmidt angekündigt. Auch Presseverlage haben bereits reagiert:  Der Axel-Springer-Verlag verzichtet auf alle kostenlosen digitalen Ausgaben für seine Printabonnenten. Der „SPIEGEL“ nimmt pro digitaler Ergänzung wieder einen Aufpreis von 50 Cent von seinen Abonnenten. 
  • Investitionen in Software: Kataloge und Webshops, Verlagssoftware und Warenwirtschaften, Schnittstellen, Lizenzabrechnungen und Kassensysteme müssen umgestellt werden, um die unterschiedlichen Steuersätze abzurechnen. Alexander Overesch von Lehmanns Media rechnet laut „Brand eins“ mit Umstellungskosten von mindestens 100.000 Euro. Auch einige Buchverlage müssen ihre Software umstellen. Bei den größeren Verlagen dagegen ist die Software auf die Verarbeitung unterschiedlicher Steuersätze eingerichtet, die bei grenzüberschreitenden Verkäufen ohnehin nicht zu vermeiden ist.
In der Novemberausgabe rechnet „Brand eins“ vor, dass auf das eigene Unternehmen eine steuerliche Mehrbelastung von 474.195 Euro zukommen könnte, sollte die bisherige Praxis der kostenlosen Digitalzugabe beibehalten und als nicht steuerrechtskonform bewertet werden. Eine Nachzahlung in dieser Höhe wäre für einen kleinen Verlag existenzgefährdend.
 
Um eine Steuernachzahlung zu vermeiden, sehe man sich dazu gezwungen, bis auf Weiteres keine kostenlosen digitalen Ausgaben mehr zur Verfügung zu stellen. Käufer der Printausgabe können die digitale Ausgabe künftig für 1 Euro beziehen, ein kombiniertes Abo kostet dann 99 Euro. Dazu „Brand eins“: „Wir bitten um Ihr Verständnis – und versprechen, zu der alten Regelung zurückzukehren, sobald sich das BMF besinnt.“

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