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Regeln für digitalen Buchmarkt

Wie Ranga Yogeshwar (Foto) über Chancen und Gefahren der Digitalisierung für die Buchbranche denkt, hat er bereits im Interview mit buchreport.de ausgeführt und auf der Frankfurter Buchmesse 2011 erstmals vor Fachpublikum ausgeführt. Seither ist der Wissenschaftsjournalist, der zusammen mit Kiepenheuer & Witsch eine eigenes Buch-App-Format entwickelt hat (epedio), zu einem gefragten Experten fürs digitale Buch geworden. Seine Thesen konnte Yogeshwar jetzt auch auf der politischen Bühne vortragen: Der Kulturausschuss des Nordrhein-Westfälischen Landtags lud den TV-Moderator ein, über die Zukunft des E-Book-Marktes zu sprechen.

Dabei nutzte Yogeshwar die Gelegenheit, die 20 Abgeordneten (von denen nur drei einen E-Reader besitzen) auf die Tragweite der technischen Entwicklung hinzuweisen: „Bei jedem 40. Briten lag unter dem Weihnachtsbaum ein solches Gerät. Ähnlich wie in der Musikindustrie werden wir in den nächsten Jahren eine dramatische Veränderung erleben.“ Eine Bedrohung seien vor allem monopolistische Strukturen im Buchmarkt, wenn Akteure wie Amazon, Apple oder Google dominierten. Eine Warnung, die angesichts der jüngsten Offensive von Apple nochmals an Bedeutung gewinnt.

Seine klare Botschaft: Bücher seien ein Kulturgut, das nicht in gleichem Maße wie andere Produkte kommerzialisiert werden dürfte. „Wenn es um den Schutz der Kultur geht, mahlen die Mühlen langsam“, meint Yogeshwar gegenüber buchreport, „noch haben wir die Chance, die Stellschrauben zu drehen.“ Vor diesem Hintergrund hat er einen 10-Punkte-Plan ausgearbeitet, der bei den Abgeordneten eine breite Zustimmung fand. Seine Forderungen:

  • Grenzüberschreitende Buchpreisbindung auch für E-Books.
  • Nur offene Reader, keine geschlossenen Systeme.
  • Mehrwertsteuer sollte sich nach dem Bestimmungsland richten.
  • Agency-Modell und kein Wholesale Store (d.h. Verlage bestimmen Bedingungen des E-Book-Verkaufs, nicht der [Online]-Großhandel).
  • Preisgestaltung liegt ausschließlich bei den Verlagen.
  • Online-Plattformen/Händler unterliegen verbindlichen Transparenzregeln.
  • Für alle E-Book-Anbieter gilt nationales (deutsches) Recht.
  • Datenschutz des Lesers muss gewahrt werden: Lesedaten dürfen nicht verwertet werden.
  • E-Books können über ein Vouchersystem (Gutscheine/Belegsystem) auch im stationären Buchhandel angeboten werden.
  • Store hat kein formales oder inhaltliches Mitspracherecht.

Kommentare

10 Kommentare zu "Regeln für digitalen Buchmarkt"

  1. Bin als langjähriger Quarks-Fan etwas irritiert über die so durchschaubare Lobby-Arbeit (im Auftrag der Groß-Verlage?) von Ranga Yogeshwar.
    Scheint so als soll sein Glaubwürdigkeits-Bonus dazu genutzt werden, durch der Politik die Errichtung von Mauern gegen das Unvermeidliche zu errichten. Hat schon bei Musik und Film nicht geklappt (aber die sind ja, wie Herr Knip schon feststellte, nicht schützenswert).
    Ich als eBook-Autor bin auf jeden Fall froh, dass nicht nur „Top-Leute“ wie Herr Yogeshwar ihre Bücher durch Promotion der großen Verlage auf dem Markt durchsetzen können, sondern dass nun „jedermann“ sein Buch herausbringen kann.

  2. Liebe christa saalfeld,
    Agressivität lese ich eher aus Ihrem Kommentar. Insbesondere wenn ich sehe, wie Sie mal wieder persönlich werden.

    Wofür ich kommentiere? Einfach so, wenn mich was interessiert. Allerdings habe ich den Eindruck, dass Sie einige Zusammenhänge, die eben den Bereich Technik/IT/Digitales betreffen, nicht verstehen können oder wollen.

    Vom Frauenhofer Institut nebenbei halte ich sehr viel, und bringe den Leuten einen enormen Respekt entgegen.
    So zum Beispiel sehr großen Respekt für deren Werkzeug, um anonym im Internet unterwegs zu sein. Das macht schon alleine den einen oder anderen Punkt aus dem 10-Punkteplan schlicht obsolet – wenn man die Zusammenhänge versteht.

    Wie nun ein Werkzeug aussehen soll, das weltweit nationales Recht anderer Staaten nach deutschen(?) oder vielleicht yogeshwarschen(?) Vorstellungen anpasst, darauf bin ich gelinde gesagt sehr gespannt. Denn darauf laufen einige der Forderungen hinaus, wie grenzüberschreitende Buchpreisbindung, nur offene Reader, nur Agency-Modell …
    Das ist nun mal in anderen Ländern anders geregelt und die werden das einfach nicht mitmachen, wenn sie das nicht wollen. Und dann? Kommt unser Werkzeug und macht das, irgendwie, weiß auch nicht so genau. Ich glaube nicht (Ja das war jetzt sarkastisch).

    Zu Ihrem konkret: Es wird von den ‚von Ihnen angedeuteten‘ eben nicht – weder bewusst noch unbewusst – etwas vergessen. Von Ihnen wurde nur der Sachverhalt unzulässig verkürzt.
    Es stimmt, das Gesetz (Buchpreisbindung) ist dazu gemacht worden, um das Kulturgut Buch zu schützen. Nur sind die Umstände als es erlassen wurde, heute wesentlich andere.
    Man wollte Bücher für eine breite Öffentlichkeit zugänglich machen, indem man die Existenz einer großen Zahl von Verkaufsstellen fördert. So steht es zumindest in dem Gesetz. Und das ging seinerzeit durch bewusstes Aufheben des Marktes, was das Überleben vieler kleiner Buchhandlungen ermöglichte. Die Idee war doch: viele Buchhandlungen -> viele Verkaufsstellen -> für breite Öffentlichkeit zugänglich. Ich denke, da sind wir uns einig.

    Nun haben wir aber seit mehr als 15 Jahren etwas, das nennt sich Internet. Und ich denke, wenn ich von meinem Schreibtisch aus ein Buch kaufen kann, dann ist die Bezeichnung ‚Verkaufsstelle‘ für meinen Internetanschluss in diesem Moment durchaus zutreffend.
    Von da ausgehend halte ich es nun mal für richtg das Buchpreisbindungsgesetz abzuschaffen, weil es, wie ich finde, keine Grundlage bzw. Notwendigkeit mehr hat. Denn es gibt Millionen Verkaufsstellen in unserem Land, die durch Buchpreise in ihrer Existenz nicht bedroht sind.

    Ich bin mir dabei durchaus bewusst, dass dies das Ende für sehr viele Buchhändler bedeuten würde.
    Nur, wenn ‚Schutz des Kulturguts Buch‘ das Argument sein soll, dann frage ich mich, wer von uns hier etwas bewusst vergisst oder weglässt. Für mich ist da nämlich die Grenze zum Verlogensein überschritten.
    Genau genommen sollte das Argument lauten: Buchpreisbindung, um weiter die Existens von vielen kleinen Buchhandlungen zu ermöglichen, auch wenn das Kulturgut Buch inzwischen ganz gut ohne sie könnte. Aber das klingt, auch für mich, nicht so toll und hehr wie Erhalt des Kulturguts Buch, was, wie ich eben ausgeführt habe, inzwischen gar nicht mehr, wegen zu geringer Verbreitungsmöglichkeit, gefährdet ist.

  3. Alexander Konzelmann | 23. Januar 2012 um 14:48 | Antworten

    Sorry, aber ich möchte doch etwas mehr wirtschaftlichen Realismus und auch mehr Rechtsbewusstsein einfordern, als diese – sicher verkürzt wiedergegebene – Planwirtschafts-Aufzählung voraussetzt. Im Detail:

    1) Grenzüberschreitende Buchpreisbindung verstößt gegen EU-Warenverkehrsfreiheit, gegen das GATT und gegen das EU-Kartellrecht, wohl auch gegen nationales Kartellrecht in Einfuhrstaaten, würde also ein Netz von internationalen Ausnahme-Verträgen voraussetzen, was ich für politisch nicht durchsetzbar halte.

    2) Nur offene Reader erleichtern illegale Kopien erheblich, da könnten auch PDFs für Windows-PCs per Mailanhang verschickt werden.

    3) Die Mehrwertsteuer richtet sich sowieso stets nach dem Bestimmungsland, sogar im „harmonisierten Mehrwertsteuersystem“ der EU.

    4) „Verlage bestimmen Bedingungen des E-Book-Verkaufs“ : solange sie selbst verkaufen und die AGBs durchsetzen können. Sobald es Händlerketten gibt (Normalfall) wäre die vertikale Preisbindung oder eine sonstige vertikale Weitergabe von Bedingungen ein rechtswidriger Missbrauch von Marktmacht, solange kein Erlaubnisgesetz beschlossen wird und auch von EU-Gremien abgesegnet wird.

    5) Preisgestaltung liegt ausschließlich bei den Verlagen. – Siehe oben, solange die Buchpreisbindung als Ausnahme bestehen bleiben darf, klappt das. Ob das Anliegen außerhalb der EU jemand versteht, ist sehr fraglich, schon außerhalb Deutschlands wird die Buchpreisbindung häufig nur geduldet. WIR sind die Sonderlinge.

    6) Transparenzregeln – Wer lässt sich schon in sine Kalkulationen schauen? Falls solche Regeln aufgestellt werden, wachsen die Umgehungsstraßen immer gleich mit (vergleiche KonTraG von 1998, hat es verhindert, dass Banken in die Krise schliddern?).

    7) „Für alle E-Book-Anbieter deutsches Recht“: wenn sie an einen deutschen Konsumenten verkaufen, als Verbraucherschutzrecht durchsetzbar, ansonsten Wolkenkuckucksheim.

    8) Datenschutz des Lesers: wird in AGBs den CRM-Systemen aller Beteiligten der Handelskette unterworfen oder heimlich an „Mutti“ gesendet (vergleiche Carrier IQ Schnüffelsoftware auf Smarphones).

    9) e-book-Gutscheine im stationären Buchhandel: gibt’s schon. Aber niemals exklusiv.

    10) Mitspracherecht des Wiederverkäufers („Store“): Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, solange kein Verbraucherschutz greift. D.h. im b2b-Geschäft setzt sich derjenige durch, der Alternativen und Macht hat, das kann auch mal der „Store“ sein. Vergleiche Supermarktketten und Landwirtschaftsverbände beim Milchpreis. Autoren schreiben und wollen gelesen werden so ähnlich wie Kühe Milch geben. Und wenn die gewohnten Abflusskanäle nicht gehen, wohin dann mit der Inhalteflut: Auf die Homepage des Autors zum gratis-download? Dann können Store und Verlag zumachen und Billig-Leser und Billig-Schreiber haben sich kurzgeschlossen.

    Fazit:
    Mit einem dermaßen überzogenen Punkteplan in irgendwelche Verhandlungen einzusteigen verprellt das oder die Gegenüber a priori. Ich halte dies bei allem Respekt für Herrn Yogeshwar für illusionär und dem klassischen Buchhandel „nach dem Munde geredet“. Verlage sollten das Umfeld für gegeben hinnehmen und nachdenken, anstatt zu versuchen, Räder zurückzudrehen. Und Buchhändlier sollten sich nicht darauf verlassen, dass dies alle Verlage rechtzeitig und auch noch im Interesse des stationären Buchhandels tun. Denn es gibt andere Absatzwege.
    Verlage sind keine Buchmacher sondern Informationsbroker.

  4. Christiane Gaentzsch | 23. Januar 2012 um 2:42 | Antworten

    Hmmm, Kulturgut.
    Was bitte schön macht ein Buch zum Kulturgut? Grob betrachtet besteht ein Buch zunächst einmal aus zwei Elementen. Da ist das Material aus dem es besteht, also Papier und Druckerschwärze und dann ist da der Inhalt. Gut, Papier und Druckerschwärze würde ich nicht unbedingt als Kulturgut ansehen, schätze mal es dreht sich also um den Inhalt. Nach der oben getätigten Aussage ist ja wohl jedes Buch, also jeder Inhalt der in Buchform vorliegt als Kulturgut zu sehen. Politische Aussagen in Buchform z.B. sind also Kulturgut? Krimis ja, Kochbücher nein? Oder Pornografie? Und wenn man beim Inhalt Unterschiede macht, wer entscheidet dann bitte welches Buch Kulturgut ist und welches nicht? Und was passiert mit denen die „durchfallen“. Dürfen die sich nicht mehr Bücher nennen? Und wenn Herr Yogeshwar die Ausage trifft, dass Kulturgut nicht kommerzialisiert werden sollte, um möglicht jeden daran teilhaben zu lassen, was dürfen Bücher denn dann kosten? Dürfen Sie dann überhaupt etwas kosten? Also bitte verschonen Sie uns doch mit solchen Aussagen und hängen über die Buchindustrie nicht das Mäntelchen „Kulturgut“. Das Herstellen und Verkaufen von Büchern ist ein knallhartes Geschäft und sonst nichts. Das ist ja auch völlig in Ordnung weil auch ein Autor, ein Verleger und ein Buchhändler seine/ihre Rechnungen zahlen und nicht von guten Worten leben können. Aber dann muss sich die Buchindustrie auch die Frage gefallen lassen mit welchem Recht sie eine staatlich gestützte Alleinstellung in der deutschen Wirtschaft beansprucht.

  5. Ich frage mich auch, von wem sich Herr Yogeshwar für diesen 10-Punkte-Plan hat bezahlen lassen. Etwas plumpe Lobbyistenarbeit.

    Ansonsten ist es schön zu lesen, dass Herr Yogeshwar Film und Musik offenbar als minderwertiges Kulturgut betrachtet, denn für diese fordert er keine Preisbindung.

  6. Matthias Lätzsch | 21. Januar 2012 um 7:54 | Antworten

    Ich muss auch sagen: gefällt mir.
    Diese zehn Punkte bejahen den Buchhandel und zwar auf jeder Ebene.
    Als Mitarbeiter im Sortiment und Technikfan bin ich hin und hergerissen, ob der Möglichkeiten und der Realitäten.
    Diese zehn Punkte unterschreibe ich und bezüglich der Umsetzung mache ich mir keine Sorgen, denn es geht nicht um Einzelfälle sondern um generelle Regeln, die für 60-70% des Gesamtvolumes greifen werden.

  7. Georg Mühlberg | 21. Januar 2012 um 0:49 | Antworten

    „Bücher seien ein Kulturgut, das nicht in gleichem Maße wie andere Produkte kommerzialisiert werden dürfte.“

    Na gerade das werden eBooks ja endlich mal richtigstellen. Anders als in Thalia und Co. wird nicht Regalplatzierung, schönes Gravur-Cover mit Zitronengeruch oder Pappaufsteller eine Rolle beim Verkaufserfolg spielen, sondern die Qualität.

    Auch müssen keine Werke für Jahrzehnte von den Regalen verschwinden, da die out of print ist.

    „Mehrwertsteuer sollte sich nach dem Bestimmungsland richten.“ und hoffentlich nach der Mehrwertssteuer der normalen Bücher.
    Egal ob ein Buch nun digital oder gedruckt vorliegt, es bleibt das gleiche Kulturgut.

    Ansonsten muss man wirklich auf große Spieler wie Amazon achten, ich finde Amazons System bei weitem kundenfreundlicher als deutscher Konkurrenz, aber Konkurrenz ist wichtig.

  8. Andrea Kamphuis | 20. Januar 2012 um 21:28 | Antworten

    Wie verträgt sich die Forderung nach grenzüberschreitender Buchpreisbindung mit jener nach einem Mehrwertsteuersatz gemäß Bestimmungsland?

  9. Lieber Herr Stahl,
    da haben wir tatsächlich versehentlich einen Punkt verschluckt. Ich habe den 10. Punkt nun ergänzt: „Store hat kein formales oder inhaltliches Mitspracherecht“

    Besten Dank!
    Lucy Kivelip

  10. Ich habe mal recht viel von Herrn Yogeshwar gehalten. Das hat sich nach Durchlesen seines 9-Punkte umfassenden 10-Punkte-Plans (oder hat die Redaktion da geschlabbert?) stark geändert.
    Was bitteschön nützen Regeln, deren Einhaltung ich weder prüfen noch durchsetzen kann?
    Richtig, nichts. Sie sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind oder vielleicht moderner nicht den Speicher, in dem sie abgelegt werden.
    Die meißten der ‚Regeln‘ klatschen einfach an den Mauern eines ’nationalen Rechtsraums‘ ab.
    Klar die USA erkennen natürlich unsere kleinstaatliche Buchpreisbindung an, auch wenn das hier und da vielleicht die Interessen amerikanischer Unternehmen stört.
    Andere Forderungen sind dermaßen einfach umgehbar, dass es einem schon leid tut. Mehrwertsteuer nach Bestimmungsland? Soll dass ein Witz sein?

    ‚Für alle E-Book-Anbieter gilt nationales (deutsches) Recht.‘

    Das ist mein absoluter Favorit!
    Ein polnischer Anbieter bietet mit seiner französischen Firma über einen italienischen Provider in dessen Internetshop der auf einem belgischen Server läuft ein E-Book einem deutschen Kunden an, der zu dem Zeitpunkt in Schweden ist. Welches nationale Recht gilt denn da nun? Ok, europäisches Recht ginge da noch, aber das Ganze ließe sich natürlich beliebig auch global ausdehnen und dann?
    Bis auf den 9. Punkt ist keine von den Regeln wirklich durchsetzbar und den 9. Punkt gibt es schon als Produkt.

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