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Mit aller Macht

Darf Amazon ohne Genehmigung der Rechteinhaber E-Books verleihen? Nach den Verlagen (hier mehr) haben nun auch die Autorenvertreter deutlich Stellung bezogen: Amazon verstoße gegen die Vereinbarungen mit den Verlagen und Autoren und missinterpretiere geltendes Recht, heißt es von der „Authors Guild“.

Hintergrund: Nach Recherchen von „Publisher’s Weekly“ hat das Gros der Verlage, deren Titel in Amazons neues Programm zum Ausleihen von E-Books aufgenommen wurden, keine entsprechenden Vereinbarungen mit Amazon getroffen. Die Verlagsjuristen prüfen deshalb offenbar, ob sie den Fall vor Gericht bringen können. Die sechs größten US-Verlage – Random House, Simon & Schuster, Penguin, HarperCollins, Hachette und Macmillan – sind laut „Wall Street Journal“ nicht Teil des Programms, weil sie ihre E-Books nach dem Agency-Modell über Amazon verkaufen und daher selbst die Bedingungen diktieren können.

Der Standpunkt von Amazon: Die Ausleihen seien als herkömmliche Verkäufe einzustufen, weshalb keine neuen Verträge geschlossen werden müssten. Diese Interpretation bezeichnen die Autorenvertreter in ihrer öffentlichen Stellungnahme als „Blödsinn“. Die Verlage hätten Amazon ausschließlich den Verkauf von Büchern erlaubt. Ein Verleih erfordere die ausdrückliche Genehmigung der Verlage, die diese wiederum nur in Rücksprache mit ihren Autoren erteilen dürften. Jene Verlage, die Amazon die Aufnahme ihrer Bücher ins Verleihprogramm erlaubt haben, hätten nicht das Recht, dies ohne Genehmigung ihrer Autoren zu tun. Die meisten Verlagsverträge – wenn nicht in alle – räumten den Verlagen nicht das Recht ein, dem Onliner das Ausleihen von E-Books zu genehmigen. Amazons Praxis sei die Ausübung „brutaler wirtschaftlicher Macht“. Der Onliner wolle mit aller Macht sein Ausleihmodell forcieren und setze deshalb die kleineren Verlage unter Druck.

Die Gefahr aus Sicht der Autoren: Wenn ihre Titel über eine Pauschalgebühr abgerechnet werden, können Interessenkonflikte zwischen Autoren und Verlagen auftreten. Der Verlag kann beispielsweise einige Titel umsonst oder günstiger anbieten, um andere Bücher aus dem Verlagsprogramm zu bewerben. Um dies zu vermeiden, gebe es entsprechende Klauseln in den Verlagsverträgen, die verhindern, dass ein Verlag einen Autor benutzt, um einen anderen zu fördern.

Der Autorenverband rät seinen Mitgliedern dazu, ihre Verlage zu kontaktieren und der Aufnahme ihrer Bücher ohne vorherige Genehmigung zu widersprechen – unabhängig davon, ob die Verlage Amazon bevollmächtigt haben oder nicht.

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