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Ziehen an einem Strang

Wie von buchreport bereits im Juni vorab gemeldet, haben sich die gegen Amazon-Preisbindungsverstöße klagenden Buchhändler mit dem Online-Riesen verglichen. Das Ärgernis unterschiedlicher und damit fehlerhafter Preise in den Verkaufskatalogen von Online-Buchhandlungen soll durch das „Verzeichnis lieferbarer Bücher“ als Referenzdatenbank beseitigt werden. 600.000 Titel im VlB sind laut Börsenverein mittlerweile von den Verlagen als verbindlich gekennzeichnet worden.

Die Parteien haben sich nach langem, teilweise polemisch geführtem Streit und längerem Abstimmungsprozess auf die Konsensformel geeinigt, man ziehe an einem Strang. Ausdrücklich werden in der Erklärung auch die eBuch-Genossenschaft und der Brunsbütteler Buchhändler Dietrich Wienecke gewürdigt, der zum Missfallen des Verbands gegen Amazon geklagt hatte. Hier das gemeinsame Statement im Wortlaut: 

Die Buchbranche zieht an einem Strang: Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die buchhändlerische Genossenschaft eBuch e.G. und der Onlinehändler Amazon werten einen in dieser Woche abgeschlossenen umfassenden Vergleich als zukunftsweisend, mit dem sieben Musterprozesse beigelegt werden konnten, in denen um falsche Preise preisgebundener Bücher im Online-Buchhandel gestritten wurde. Der mit den Preisbindungstreuhändern abgestimmte Vergleich war möglich geworden, weil der Onlinehändler Amazon und die gegnerischen Parteien das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) ab sofort als Referenzdatenbank akzeptieren. Verbindliche Preisangaben mit Hilfe des VLB sind bereits für über 600.000 lieferbare Titel möglich. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die eBuch e.G. haben dieses Verfahren intensiv begleitet.

„Mit der vom Börsenverein betriebenen Aufwertung des VLB zur Referenzdatenbank haben wir bei preisgebundenen Büchern jetzt auch im Online-Buchhandel Rechtssicherheit“, sagt der Detmolder Buchhändler Stephan Jaenicke, Mitglied des Vorstands des Börsenvereins. Zusammen mit den Preisbindungstreuhändern werde der Börsenverein darauf achten, dass die VLB-Referenzpreise im Buchhandel strikt beachtet werden. „Die gefundene Lösung zeigt, dass im Internet für kleine und große Buchhändler dieselben Preise und Regeln gelten. Dafür haben unser Mitglied Dietrich Wienecke und andere Buchhändler der eBuch im Interesse des unabhängigen Buchhandels gekämpft. Die eBuch hat dies unterstützt und mit dem ,Preisradar‘ der VLB-Redaktion ein unverzichtbares Tool zum Vergleich und der Pflege der Preise zur Verfügung gestellt“, sagt der Generalbevollmächtigte der eBuch e.G., Lorenz Borsche. „Information und Transparenz gegenüber Kunden steht für Amazon an erster Stelle – und ist mit dem VLB als Preisreferenz auch im Bereich der preisgebundenen Bücher sichergestellt“, sagt Nicholas C. Denissen, Vice President Media, Amazon.de GmbH.

Gegenstand der Gerichtsprozesse, die mit dem jetzt geschlossenen Vergleich beendet werden, waren Bücher, die von Amazon oder anderen Buchhändlern nicht zu dem vom Verlag festgesetzten Preis angeboten worden waren. Wegen der hohen Zahl von 1,2 Millionen preisgebundenen deutschsprachigen Büchern von über 20.000 Verlagen tauchten bislang insbesondere nach Preisänderungen immer wieder falsche Preise in den Datenbanken von Buchhändlern auf. Das Branchenparlament des Börsenvereins hatte daraufhin Ende April allen Verlagen nahe gelegt, künftig das VLB zur Referenzdatenbank für die Preise ihrer gebundenen Bücher zu machen, damit dieses die Datenbanken von Buchgroßhandel und Online-Anbietern mit einheitlichen Preisdaten versorgen kann.

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