buchreport

Wir empfehlen uns wechselseitig

Am 8. November soll das Landgericht München über die werbliche Verwendung von Rezensionszitaten urteilen. Erwartet wird eine Entscheidung zugunsten der klagenden „FAZ“. Aufbau-Verleger René Strien über die Folgen. 
Ist das Verhältnis von Buchverlagen und Feuilletons grundlegend gestört?
Nein, dazu sind unsere Interessen zu ähnlich. Es ist eine rein geschäftliche Frage vor dem Hintergrund der Veränderungen im Pressemarkt. Die Verlage fokussieren sich bei rückläufigen Anzeigeneinnahmen auf ih­ren Content, über dessen Nutzung sie jetzt eifersüchtiger wachen. Ob daraus immer intelligente Konsequenzen gezogen werden, ist eine andere Frage.

Klingt entspannt und verständnisvoll?

Es ist für uns Buchverlage schon ein sehr wichtiges Thema. Auch wir vertreten, dass man nicht ohne Gegenleistung über fremdes Eigentum verfügen darf. Ich glaube aber, dass die übliche Praxis der Zitierung verknappter Textstellen ein Geschäft auf Gegenseitigkeit ist, denn es zeichnet ein Feuilleton als maßgebliches Qualitätsmedium aus. Es ist eine wechselseitige Empfehlung.

Sind Rezensionen heute noch entscheidend, um auf Bücher aufmerksam zu machen?

Für viele Leser sind sie immer noch eine Orientierung, aber nicht mehr so prägend wie früher, als man Verkäufe noch als direkte Folge einer Rezension messen konnte. Diesen Reiz-Reaktions-Effekt gibt es nicht mehr, die meinungsbildende Wirkung ist subtiler und indirekter geworden.

Und wie wichtig sind die Testimonials?

Eine prägnante Aussage über ein Buch aus einem anerkannten Feuilleton ist weiterhin besser, als wenn der Verlag Entsprechendes  formuliert, der sein Buch naturgemäß gut findet, sonst hätte er es nicht im Programm. Wir würden uns deshalb nur ungern von der meinungsbildenden Instanz des Feuilletons verabschieden…

…oder dafür zahlen?

Nicht für zugespitzte Testimonials. Wir könnten letztlich auch damit leben, das Feuilleton wenig oder gar nicht zu zitieren, aber das wäre für beide Seiten ein Verlust, denn es würde ja auch bedeuten, dass man dem Feuilleton seine Bedeutung abspräche. Es wäre dann sehr vergänglich und schnell die Zeitung von gestern. Wir leben bisher in einer interessanten Symbiose mit vielen gemeinsamen Interessen. Wir wünschen uns ein gutes, gesundes Feuilleton, aber wir tun auch etwas dafür, indem wir die Zeitungen an herausragender Stelle zitieren und sie damit als Instanz und Marke ausweisen.

Ein Kompromiss war vorab nicht drin? 

Es ist eine komplexe Materie und auch unter Buchverlagen gibt es unterschiedliche Positionen. Aus meiner Sicht hätte es nicht unbedingt einer juristischen Prüfung bedurft, aber ein Urteil hat ja auch etwas Klärendes, eine kathartische Wirkung. Es wird Richtlinien geben, aber keine Feindschaft erwachsen.

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