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Wie Steuerschlupflöcher geschlossen werden könnten

„Wir zahlen Steuern“, lautete 2012 die offensiv vorgetragene stationäre Buchhändler-Klage gegen Online-Händler, namentlich Amazon, die den Markt nicht nur mit kundenorientierten Konzepten, sondern mit Hilfe von Subventionen und Steuervermeidung aufrollten. Die Abbildung zeigt ein Plakat, dass die Kundenzeitschrift „buch aktuell“ damals dem Handel zur Verfügung stellte. Die Wettbewerbsverzerrung ist auch immer wieder ein Thema der Buy-local-Bewegung.

Dass Amazon in vielen Ländern durch Finanztransaktionen Steuerzahlungen vermeidet und sich damit Vorteile gegenüber lokalen und nationalen Unternehmen verschafft, gehört seit Jahren zu den größten Kritikpunkten am Online-Riesen. Amazon selbst hat offen angesprochen, dass der Effektivsteuersatz des Unternehmens maßgeblich von der Versteuerung der Einnahmen in Ländern mit niedrigem Steuersatz beeinflusst wird, namentlich im Europageschäft, das von Luxemburg dirigiert wird. Demnach dienen Luxemburger Niederlassungen als Durchgangsstationen für in anderen Ländern erzielte Gewinne.

Doch nicht nur Amazon senkt seine Steuerlast, auch andere globale Unternehmen wie Apple und Google nutzen Steuerschlupflöcher, die es ermöglichen, Unternehmensgewinne verschwinden zu lassen oder sie in Länder zu übertragen, die nur geringe Steuern erheben. Nach konservativen Schätzungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erleiden die Staaten durch die kreative Steuervermeidung der internationalen online-basierten Konzerne Einnahmeverluste in Höhe von 100 bis 240 Mrd US-Dollar.

15 Punkte und neue Mindeststandards

Um die Steuervermeidung multinationaler Unternehmen einzudämmen, hat die OECD jetzt Reformvorschläge für ein internationales Steuersystem vorgelegt. Das Maßnahmenpaket umfasst 15 Punkte und enthält neue Mindeststandards zu länderbezogenen Berichterstattung, zum Abkommensmissbrauch, zur Begrenzung von schädlichen Steuerpraktiken und zur gegenseitigen Anerkennung von Verfahren, die garantieren sollen, dass die doppelte Nichtbesteuerung nicht in eine Doppelbesteuerung umschlägt.

Bei den Maßnahmen handele es sich im internationalen Steuerrecht um „die größte Veränderung seit fast einem Jahrhundert“, sagt OECD-Generalsekretär Angel Gurria. Sie werden es ermöglichen, „die Besteuerung besser mit den tatsächlichen Wirtschaftsaktivitäten und der Wertschöpfung in Einklang zu bringen“. Mitte November sollen die Chefs der G20-Länder das Paket billigen. Vor der endgültigen Umsatzung müssten dann noch innerstaatliche Gesetzesänderungen durchgeführt werden.

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