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VG Wort: Börsenverein applaudiert EU-Kommission

Der Börsenverein hat die Pläne der EU-Kommission zur (Wieder-)Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der VG Wort begrüßt. Die EU-Neuregelung könnte ein „wichtiger Schritt hin zu einer langfristig lebendigen und zukunftsfähigen Verlagslandschaft“ sein.

Wie berichtet, sollen die EU-Staaten laut einem internen Arbeitspapier der EU-Kommission auf nationaler Ebene über eine gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen entscheiden können. Voraussetzung für die Verlegerbeteiligung sei, dass die Autoren von den ausgeschütteten Geldern an die Verlage „adäquat“ profitieren.

Nach Einschätzung von Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins ist es erforderlich, dass in allen Urheberrechtsrichtlinien der EU ausdrücklich verankert werde, dass Verlage mit der Rechteeinräumung durch die Urheber zu Rechteinhabern werden. „Nur so kann zwischen den verschiedenen Regelungen des europäischen Urheberrechtsrahmens wieder Kohärenz hergestellt werden.“

Der Börsenverein fordert von der Bundespolitik nun zügiges und entschiedenes Handeln. Da nicht damit zu rechnen sei, dass die EU-Richtlinie vor 2017 in Kraft trete, sei eine nationale Übergangsregelung vonnöten, die in der Zwischenzeit die Ansprüche der Verleger sichere. Bundesjustizminister Heiko Maas habe dafür bereits eine Minimallösung in den Gesetzentwurf zur Änderung des Urhebervertragsrechts integriert, der aktuell in den Bundestagsfraktionen diskutiert werde.

Die schnelle Gesetzesänderung sei notwendig, damit bei der nächsten Mitgliederversammlung der VG Wort am 26. November beschlossen werden könne, dass die Verlage auch in Zukunft an deren Erlösen beteiligt werden. „Ohne künftige Ausschüttungen ist die Existenz vieler, gerade kleinerer Verlage massiv gefährdet“, so Skipis.

Kommentare

5 Kommentare zu "VG Wort: Börsenverein applaudiert EU-Kommission"

  1. Lisa Graf-Riemann | 19. September 2016 um 0:19 | Antworten

    Es gibt viel mehr arme kleine Autorinnen und Autoren als arme kleine Verlage. Sehr viele erreichen nicht einmal 400 Euro VG Wort Ausschüttungen im Jahr und können somit auch nicht Mitglieder der VG Wort werden und an der Mitgliederversammlung teilnehmen und mitentscheiden. Wenn ein Autor von seiner Arbeit nicht leben kann, muss er sich wohl oder übel einen anderen Brotberuf suchen. Dasselbe gilt für Verleger, die ohne die VG Wort Tantieme, die lt. BGH-Urteil allein den Urhebern zusteht, nicht überleben können.
    Im Übrigen glaube ich auch, dass es nicht um die Kleinverlage geht, und Herr Maas und die Politik nicht wegen den Kleinverlagen an Gesetzentwürfen zur Änderung des Urhebervertragsrechts arbeitet.

  2. Sehr schönes Eigentor, lieber Börsenverein. Damit treibst du noch mehr Autoren dahin, wo sie der Armut und Enteignung entgehen, ins Selfpublishing.

    Richtig, Solidarität mit den Kleinen ist vorgeschoben. Was wäret ihr alle ohne die Autoren, die ihr rupft und rupft? Produziert ihr selbst etwas von dem Kuchen an dem ihr ohnehin alle beteiligt seid? Nein!

    Ihr seid keine Urheber, also steht euch auch nichts von einer Urheberpauschale zu. Warum wird hier das Recht gebeugt und argumentiert, dass irgendwer Pleite geht?

    Redet doch mal über die Autoren, die zum Teil so wenig abbekommen vom Kuchen, dass sie entweder Tag und Nacht schreiben, oder sich einen Zweitjob suchen müssen, um überhaupt überleben zu können.

    Raus aus dem Elfenbeinturm, willkommen in der Realität!

  3. Egbert Neumüller | 15. September 2016 um 16:55 | Antworten

    Da die Ausschüttungen der VG Wort seit Jahren unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgen, betrifft die besagte Existenzgefährdung ungeachtet der Größe nur diejenigen, die den Vorbehalt und die Urteile ignoriert haben; und sich seither nicht verhalten haben wie andere Unternehmen auch, die von Veränderungen der Rechtslage oder sonstigen plötzlichen Einbußen getroffen werden und sich in den Jahren daran angepasst haben. Ich gehe davon aus, dass sich nur wenige Verlage so kurzsichtig und spekulativ verhalten haben.
    Dass das Geld de jure seit Jahren nicht mehr verfügbar ist und mit mindestens gleichem Recht (alle Urteile wiesen in die gleiche Richtung) in die Obhut der Urheber hätte gegeben werden können wie in diejenige der Verlage (oder ganz einfach bei der VG Wort verbleiben und niemanden in Versuchung führen), wird fast immer geflissentlich verschwiegen – nicht nur vom Börsenverein, dem man eine gewisse Parteilichkeit zugestehen kann und muss, sondern auch von großen als seriös geltenden Tages- und Wochenzeitungen – und gelangt der etwas breiteren Öffentlichkeit gar nicht erst zur Kenntnis.
    Und ganz sicher versteht dank der selektiven, seit Kurzem zunehmend tendenziösen und teils sogar schlicht sachlich falschen Berichterstattung kein normaler Mensch, weshalb nun tatsächlich völlig unnötige verhärtete Fronten entstanden sind und die VG-Wort-Sitzung am Samstag zu einem Fiasko geriet. Als allein Schuldige erscheinen die „Blockierer des Entgegenkommens“ und „Gegner des Einvernehmens“. Als Opfer werden gerne die kleinen Verlage angeführt, weil das naturgemäß Sympathien weckt. Und es wird gern so getan, als sei jetzt – im April/Mai – durch das BGH-Urteil eine plötzliche Gefahr entstanden. Nichts könnte falscher sein, das Urteil war der Endpunkt einer jahrelangen glasklaren Entwicklung, die eben nur von denjenigen mit der Macht über die Ausschüttungen und von denjenigen mit der Macht über die Medien ignoriert wurde. Vielleicht hofften sie, sie würden aufwachen und hätten die ersten Urteile nur geträumt.

  4. „„Ohne künftige Ausschüttungen ist die Existenz vieler, gerade kleinerer Verlage massiv gefährdet“, so Skipis.“ – Ich schmecke bei solchen Statements immer heraus, dass mit den kleinen Verlagen argumentiert wird, es aber letztlich um die Interessen der großen Verlage geht, die es nicht wirklich schmerzen würde, wenn sie ein paar Krümel mehr vom Kuchen abgeben müssten. Geht das nur mir so?

    • Hallo Herr Bonik, ich kann den Wegfall der Vergütung durchaus verschmerzen. Andererseits war es auch wunderbar, einmal im Jahr mir Sahne zum trockenen Kuchenstück leisten zu können. Dass arme Autoren gegen arme Verleger ausgespielt werden, ist natürlich ein Possenstück des Tschornalismus, denn in diesen Bereichen trägt die Ausschüttung nicht zum Lebensunterhalt bei.

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