Autoren haben Anfang dieser Woche wie gehabt ihre Überweisung von der VG Wort als Ausschüttungs-Abschlagszahlung erhalten – mit der verklausulierten Ankündigung einer zu erwartenden weiteren Rate infolge des Urteils des Bundesgerichtshofs. Das hatte die Verleger von der bisherigen Praxis der Beteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften ausgeschlossen (s. buchreport.express 17/2016).
Gegen das Urteil hat allerdings der Verlag C.H. Beck mittlerweile Verfassungsbeschwerde eingelegt. Kernpunkt der Beschwerde laut einer Mitteilung des Börsenvereins: In der Auslegung durch den BGH greife das Urheberrechtsgesetz – auch für die Vergangenheit – „in das eigentumsrechtlich geschützte Verlagsrecht ein, ohne diesen Eingriff, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, zu ...
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