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Verstoß gegen das Arbeitsrecht

Der Stellenabbau des Fachverlags Haufe hat ein juristisches Nachspiel: Nach Informationen der „Badischen Zeitung hat das Freiburger Arbeitsgericht vier Kündigungen für unwirksam erklärt. Der Verlag habe gegen zentrale Punkte des Arbeitsrechtes verstoßen.
Nach Ansicht des Gerichts hat der Verlag Regeln der Sozialauswahl missachtet und sich nicht darum bemüht, die gekündigten Mitarbeiter zu qualifizieren, um sie an anderer Stelle im Betrieb einzusetzen. Jetzt müsse der Verlag die Gerichtsgebühren in mehreren Verfahren übernehmen und die betroffenen Mitarbeiter weiterbeschäftigen.

Inzwischen hat Haufe-Geschäftsführer Markus Reithwiesner die Fakten wie folgt bestätigt: Insgesamt hätten vier Mitarbeiter gegen die Kündigung geklagt, drei Kündigungen seien bereits für unwirksam erklärt worden. Wie geplant habe Haufe 122 Stellen abgebaut, bis auf die vier Kündigungen seien die Trennungen einvernehmlich erfolgt. Die Mitarbeiter hätten eine Abfindung erhalten oder seien auf andere Positionen gewechselt. 

Die Restrukturierung von Haufe ist laut Reithwiesner voll im Plan: Bisher seien die Zahlen wie geplant erreicht worden, der Stellenabbau habe sich nicht negativ auf die Performance des Unternehmens ausgewirkt. Für 2015 und 2016 stünden jetzt noch Umstrukturierungen in der Logistik, in der Beschaffung und in der IT an. 

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