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VdÜ: Normseitenhonorare für Übersetzer weiter gesunken

Ernüchterung beim Verband der Literaturübersetzer (VdÜ): Die Normseitenhonorare für Literaturübersetzungen waren 2017 und 2018 nochmals niedriger als in den Vorjahren. Inflationsbereinigt lag der Durchschnittssatz bei 18,72 Euro, rund 13 Cent weniger als in 2016. Das ist das Ergebnis einer Umfrage, die der 1954 gegründete Verein von Anfang April bis Anfang Juni 2019 bei seinen Mitgliedern durchgeführt hat.

Der Verband klagt seit Jahren über zu niedrige Honorare für Übersetzer. 2001 betrug das Normseitenhonorar noch 22,11 Euro, danach sackte es ab, mit einem zwischenzeitlichen Tiefpunkt von 17,83 Euro je Seite in den Jahren 2004 bis 2008. Um dieser Entwicklung gegenzusteuern, hat der Verband 2014 mit mehreren Verlagen Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) vereinbart, die als Richtwert bei Übersetzerverträgen gelten sollen. Allerdings erfüllen laut VdÜ bislang lediglich rund 7% der Verlage die Mindestvorgaben.

Zwar haben die Übersetzer gesetzlich einen Anspruch auf angemessene Vergütung, viele schrecken aber aus Angst vor Auftragseinbußen zurück. Die überwiegend weiblichen Übersetzer gerieten dadurch in eine prekäre Lage: Mit einem Jahresgewinn von rund 19.000 Euro erzielten Übersetzer laut VdÜ nur 55% des bundesdeutschen Durchschnittseinkommens. Eine Rente beziehungsweise Rentenerwartung von durchschnittlich unter 700 Euro bedeute für sie, dass sie auch im Alter akut armutsgefährdet sind.

„Die vom Gesetzgeber angestrebte Stärkung der Urheberinnen hat seit 2002 so gut wie keine Wirkung gezeigt, das muss sich jetzt im Sinn des ,effet utile‘ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht dringend ändern. Nur so werden Übersetzerinnen und Übersetzer ihr Recht auf angemessene Vergütung durchsetzen und ihre zunehmend prekäre Lage verbessern können“, fordert VdÜ-Vorsitzende Patricia Klobusizcky.

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