buchreport

Schwerer Schlag für die deutsche Verlagskultur

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts München zum Verteilungsplan der VG Wort zurückgewiesen.

In dem Revisionsverfahren ging es um den Entscheid des OLG München vom 17. Oktober 2013, das damals der Klage des Autors Martin Vogel gegen den Verteilungsplan der VG Wort stattgab. Der Wissenschaftsautor hatte sich mit seiner Klage dagegen gewandt, dass die VG Wort die Verleger und Urheberorganisationen an ihren Einnahmen beteiligt und dadurch seinen Anteil an diesen Einnahmen verringert. 

Aus dem Urteil des BGH folgt nun, dass Verlage in Deutschland künftig nicht mehr an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften beteiligt werden. Für den Börsenverein eine Entscheidung mit weit reichenden Konsequenzen für die gesamte Verlagsbranche und ein schwerer Schlag für die einzigartige deutsche Verlagskultur

„Das Urteil ist kulturpolitisch höchst problematisch. Es beendet das seit Jahrzehnten bestehende fruchtbare Miteinander von Urhebern und Verlagen in den urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften“, kommentiert Alexander Skipis, Börsenvereins-Hauptgeschäftsführer. Er fordert eine umgehende gesetzliche Korrektur der Entscheidungen von BGH und Europäischem Gerichtshof, sonst drohe die Insolvenz etlicher kleiner und mittlerer Verlage. 

Hoffnung setzt der Börsenverein nun auf die Politik: „Der Zustand, den wir jetzt haben, war nie der wahre Wille des Gesetzgebers. Das ist auch in der Politik unumstritten“, meint Skipis. „Wir verlassen uns deshalb auf die Zusagen von Bundesjustizminister Heiko Maas, Kulturstaatsministerin Monika Grütters und EU-Kommissar Günter Oettinger. Sowohl im europäischen Recht als auch im deutschen Urheberrecht muss unverzüglich klargestellt werden, dass auch Verlage Rechteinhaber sind, denen ein Ausgleich für gesetzlich zulässige Nutzungen ihrer Werke zusteht.“
Im Verlagsbereich befürchtet Skipis nun Insolvenzen: Den Verlagen drohten Rückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe an die VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA und VG Musikedition. Damit werde eine große Zahl von Verlagen mittelfristig wegen der notwendigen Rückstellungen und der ausbleibenden Einnahmen von Verwertungsgesellschaften wirtschaftlich nicht länger überlebensfähig sein. Die Rückforderungen betrügen – je nach Verlag – zwischen 20% und 200% des durchschnittlichen Jahresgewinns.
An dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Verfahren war als Streithelferin der VG Wort auch der Verlag C.H. Beck beteiligt. Dieser wird nun die Urteilsbegründung des BGH abwarten und dann prüfen, ob er gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde einlegen wird.

Kommentare

Kommentar hinterlassen zu "Schwerer Schlag für die deutsche Verlagskultur"

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Mit dem Abschicken des Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit gegenüber der Harenberg Kommunikation Verlags- und Medien-GmbH & Co. KG widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Richtlinien

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*