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Scharmützel um Schulden

Im Kampf der Suhrkamp-Gesellschafter leitet Hans Barlach ein neues Manöver ein. Der Unternehmer hat laut SPIEGEL einen Rangrücktritt erklärt. So solle ein Schutzschirmverfahren vermieden werden.
Bei einem Rangrücktritt verzichtet ein Gesellschafter zunächst darauf, dass seine Forderung bedient wird. Ziel in diesem Falle: eine Überschuldung des Verlags verhindern. 
Barlachs Rangrücktritt bezieht sich auf die Ausschüttung von 2,2 Mio Euro, die das Frankfurter Landgericht Barlach und seiner Medienholding AG im März zugesprochen hatte. Diese Ausschüttung war der wesentliche Anlass, warum Suhrkamp-Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz im Mai ein Schutzschirmverfahren beantragt hatte. Begründung: Erhält Barlachs Medienholding AG das Geld, dann muss auch die Familienstiftung als Hauptgesellschafter des Verlags (61%) eine Zahlung erhalten (laut SPIEGEL allein für 2010 rund 5,5 Mio Euro). Folge: Der Verlag wäre dann überschuldet.
Barlach erwartet jetzt laut SPIEGEL, dass auch die Familienstiftung und ihre Vorsitzende auf die Ausschüttung vorläufig verzichte, um das Schutzschirmverfahren abzuwenden. Doch die Perspektiven für dieses Manöver erscheinen schlecht. „Wir gehen davon aus, dass die Erklärung der Medienholding das Schutzschirmverfahren nicht tangiert“, zitiert der SPIEGEL eine Verlagssprecherin. 
Barlach hatte kürzlich erklärt, das Schutzschirmverfahren sei der „Versuch eines betrügerischen Bankrotts“ mit dem Ziel, seine „Medienholding durch eine Kapitalherabsetzung aus der Gesellschaft auszuschließen“. Der Wert des Unternehmens habe sich dadurch „erheblich verringert“.

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