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Rückenwind für Piratenjäger

Eine Nachricht, die nicht nur in der Musik-, sondern auch der Buchbranche mit Genugtuung aufgenommen werden dürfte: Wie der Bundesverband Musikindustrie mitteilt, können Staatsanwaltschaften bei Rechtsverletzungen im Internet bei Providern weiterhin ohne richterlichen Beschluss den Anschlussinhaber einer ermittelten IP-Adresse abfragen.

Damit habe das Landgericht Offenburg in einer aktuellen Entscheidung (Az. 3 Qs 83/07) die Auffassung der Musikindustrie bestätigt, dass es sich bei der in den Verfahren erforderlichen Abfrage der Daten von Internetpiraten lediglich um Bestands- und nicht um Verkehrsdaten handelt. Die Offenburger Richter hätten damit der Offenburger Staatsanwaltschaft, die sich geweigert hatte, in Fällen von Internetpiraterie ohne richterlichen Beschluss zu ermitteln, widersprochen.

In seiner Urteilsbegründung, heißt es weiter in der Mitteilung, habe sich das LG Offenburg explizit auf das Anfang Januar diesen Jahres in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bezogen: „Mit dem Gesetz (…) hat der Gesetzgeber diese Frage nunmehr geregelt. Er hat sie zu Gunsten der Auffassung entschieden, dass es sich bei den umstrittenen Daten um Bestandsdaten gem. § 3 Nr. 3 TKG handelt.“

Laut Bundesverband Musikindustrie wurden allein in Deutschland im vergangenen Jahr 312 Mio Songs illegal aus dem Internet heruntergeladen; als Alternative zu massenhaften juristischen Verfolgung von Internetpiraterie fordert der Verband eine aktive Rolle der Provider beim Schutz geistigen Eigentums im Netz.

Auch Hörbuchverlage klagen über die schwierige Praxis der Piraten-Verfolgung. So hat die Arbeitsgruppe Piraterie im Börsenverein vorgerechnet, dass ein Verlag, der 500 Rechtsverletzungen eines populären Hörbuchs im Internet feststellt und die Rechtsverletzer abmahnen wollte – inklusive Gerichtskosten wegen des Richtervorbehalts, des Auslagenersatzes für den Provider sowie der Abmahnkosten – mit einem Betrag von 325.000 Euro rechnen muss. (Logo: Arbeitsgruppe Piraterie, Börsenverein)

Weitere Informationen:
Broschüre des Arbeitskreises Piraterie (PDF)
Kopieren und Piraterie – Was ist erlaubt und was nicht?

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