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Rückenwind für den Ausverkauf

Es ist das erwartete Urteil: Der entlassene Helmut-Kohl-Ghostwriter Heribert Schwan darf mehr als 100 Zitate in seinem Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ (Heyne)nicht mehr verwenden, Random House keine weiteren Exemplare ausliefern. Der Verlag hatte allerdings in Erwartung des Urteils nicht mehr nachproduziert. Die Auflage von ca. 200.000 Exemplaren sei ausgeliefert.

Der Buchhandel ist von dem Verbot nicht betroffen und dürfte jetzt sogar profitieren: Das Verbot als Anreiz, sich noch ein Exemplar zu sichern. Das zur Frankfurter Buchmesse veröffentlichte Sachbuch von Heribert Schwan und Co-Autor Tilmann Jens notiert in der SPIEGEL-Bestsellerliste aktuell auf Platz 3.

Der SPIEGEL hatte Anfang Oktober eine Titelgeschichte und Zitaten aus dem Buch gebracht („Die Abrechnung“). Diese und andere Zitate hatten dem Buch große Aufmerksamkeit gesichert. Erste Verbotsanträge gegen das Buch waren gescheitert.

Random House-Justiziar Rainer Dresen hatte bereits im Vorfeld kommentiert: Kurios an dem Verfahren um das Verbot der ,Kohl-Protokolle‘ ist nicht nur, dass es sich um das wohl kontra-produktivste Buchverbot der letzten Jahre handeln wird – schließlich ist bereits jetzt die gesamte Erstauflage von knapp 200.000 Exemplaren im Handel und dank der nicht enden wollenden Gratis-PR der Kohl-Seite auch weitgehend verkauft. Nein, hoch kurios ist auch, welche Bemühungen die ebenso unermüdlich wie lange Zeit erfolglos gegen das Buch anrennende Kohl-Kanzlei Holthoff-Pförtner auf sich nahm, um doch noch einen Spruchkörper zu finden, der ihren wie am Fließband produzierten Schriftsätzen endlich einmal ein Buchverbot folgen lassen wollte.“

Aufgrund der weiten Verbreitung, die das Buch bei den Lesern bereits gefunden hat, könnten, so Dresen, die jetzt mit Verbreitungsverbot belegten Passagen ohnehin nicht mehr aus der Welt geschafft werden, sondern würden dadurch erst richtig bekannt, „zumal ein Rückruf der im Handel befindlichen Bücher ausgeschlossen ist und deshalb ein Buchverbot lediglich zu einem Nachdruckverbot für den Verlag führt, was die wenigen im Handel verbliebenen Exemplare aber rasch zu gesuchten Sammlerstücken machen dürfte.

Kommentare

1 Kommentar zu "Rückenwind für den Ausverkauf"

  1. Tja, interessant wird es nun mit dem neuen Medium eBook. Das ist auch im Handel und muss um immer weiter verkauft zu werden noch nicht mal nachgedruckt werden, denn das wird ja gar nicht gedruckt. 😉

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