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Rolle rückwärts

Ein Dauerbrenner seit Jahren: Unterliegen elektronische Bücher der Preisbindung oder nicht? Zuletzt hatte die Rechtsabteilung des Börsenvereins im Oktober 2005 ihr Veto gegen fixe Preise – im Gegensatz zu Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels – mit einer Empfehlung bekräftigt. Doch jetzt haben die Frankfurter eine Rolle rückwärts vollzogen. Nachdem die Diskussion durch den sich abzeichnenden und in den USA durch massive Preisnachlässe forcierten Durchbruch von Amazons E-Book-Programm „Kindle“ erneut entflammt wurde, haben sich die Frankfurter diesmal für fixe Preise ausgesprochen.

In einer Pressemitteilung des Börsenvereins heißt es: „E-Books, die einem gedruckten Buch im Wesentlichen entsprechen, sind preisgebunden. Diese Ansicht legt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bei der Auslegung des Preisbindungsgesetzes zu Grunde. Das setze zwar keine vollständige Identität der Inhalte voraus, so der Verband, schließe aber beispielsweise die Preisbindungspflicht im Handel mit einzelnen Buchkapiteln aus. Für die Verlage heißt das: Sie müssen E-Books im Sinne des Gesetzes preisbinden. Im Zweifelsfall wird der Börsenverein über Musterverfahren die Preisbindung bei E-Books gerichtlich durchsetzen.“

„E-Books sind eine große Chance für den Buchmarkt, denn sie erweitern das Spektrum der Lese- und Arbeitsmöglichkeiten mit Büchern“, lässt sich Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, in der Pressemitteilung zitieren. „Deshalb ist es wichtig, den Umgang mit elektronischen Inhalten klar zu definieren.“ Nicht als E-Book im Sinne des Buchpreisbindungsgesetzes zu verstehen seien beispielsweise Zugriffsberechtigungen auf Online-Datenbanken, Mehrfachnutzungen von Inhalten in Netzwerken und die Online-Nutzung von vernetztem Content.

Die Stellungnahme des Börsenvereins ist hier im Internet abrufbar. Hier lesen Sie mehr zu den Hintergründen der Diskussion, hier der Kommentar zur Preisbindungsfrage.

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