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Reden wir mal über den Grundrabatt

Beim Thema Einkaufsrabatt des Buchhandels steht in der Buchbranche derzeit die Konditionen-Spreizung zwischen großen Händlern und kleinen Buchhandlungen im Mittelpunkt. Vor allem geht es darum, inwieweit sogar der Großhandel (Barsortimente) schlechter gestellt ist als die großen Ketten, was gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstößt. Das Thema ist letztlich der Höchstrabatt. Der Kasseler Buchhändler Jörg Robbert (Buchhandlung Brencher) lenkt im folgenden Meinungsbeitrag den Fokus auf das andere Ende der Konditionen und kritisiert zu niedrige Grundrabatte: „Warum wird nicht auch über die Deckelung der Rabatte nach unten verhandelt?“


Die Konditionen, zu denen der Buchhandel mit Verlagen und Barsortimenten zusammenzuarbeiten gezwungen ist, sind häufig anachronistisch und im Kern ruinös. Jeder in der Branche weiß das oder ahnt es zumindest. Aber keiner mag es ändern, es läuft ja.

Denn überspitzt gesagt: Viele verdienen gut am Buchhandel, nur der Großteil der kleinen unabhängigen Buchhandlungen verdient so gut wie nichts oder legt drauf. Warum sich daran nicht wirklich etwas ändert? Den unabhängigen Buchhandlungen fehlt es an Durchsetzungsvermögen.

Vor 15 Jahren schien sich etwas zu bewegen. In der AUB, der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Buchhandlungen, hatte sich eine kleine Gruppe zusammengefunden: „Setzen wir unsere beträchtliche Marktmacht dazu ein, um längst überfällige Veränderungen in unserer Branche zu bewirken und alte Zöpfe abzuschneiden, die zu großen Teilen von uns Buchhändlern finanziert werden“, hieß es in dem Aufruf der AUB.

Gefordert wurden unter anderem:

  • Porto- und versandkostenfreie Belieferung
  • Jahreskonditionen von mindestens 40%, bei Schulbüchern mindestens 25%
  • Formularfreie Remissionsquote von 10%
  • Konsequente Besserstellung von DFÜ-Bestellungen.

Forderungen wie z.B. die konsequente Bündelung in den Auslieferungen oder auch verbesserte Remissionsmöglichkeiten sind immerhin bei einem guten Teil der Branche angekommen und umgesetzt.

Aber längst nicht bei allen. Auch wenn ich bei vielen Verlagen/Verlagsgruppen Jahreskonditionen habe, werde ich von anderen noch immer genötigt, Bestellungen per Fax oder E-Mail zu verschicken, die dann von Vertreter*innen oder Vertriebsmitarbeiter*innen abgetippt werden. Das alles, um mir den „Reiserabatt“ und ggf. ein entsprechendes Zahlungsziel einzuräumen. Denn die entsprechende DFÜ-Bestellung direkt an die Auslieferung/den Verlag wäre vielleicht nur mit dem Grundrabatt ausgeliefert worden.

Grundrabatt oft nicht kostendeckend

Wer „Grundrabatt“ googelt, findet in den Geschäftsbedingungen der meisten Verlage in der Regel Zahlen zwischen 25 und 30%. Grundrabatte in dieser Höhe, auf denen unser ganzes Rabattgefüge aufbaut, gehören zu den Anachronismen unserer Branche. Man möchte diejenigen Verleger*innen, die das in Ordnung finden, fragen, ob bei ihnen die Zeit stehen geblieben ist. Sie geben dem Handel ernsthaft eine Marge, die über Jahrzehnte die gleiche bleibt, bei dümpelnden Buchpreisen, aber kontinuierlichen Kostensteigerungen für Buchhandlungen? Da kann doch was nicht stimmen: Die durchschnittlichen Kosten einer kleinen Buchhandlung bis 500.000 Euro Jahresumsatz liegen bei 32% vom Umsatz. Ziehe ich beispielsweise von einem Grundrabatt von 30% noch die Versandkosten ab, die dem Handel ja auch qua Verkehrsordnung aufs Auge gedrückt werden, bleibt ein Realrabatt von oft nur noch 28%. Das ist nicht einmal kostendeckend! Wen wundert es, dass der Betriebsvergleich Jahr für Jahr ein Minus von 1% im Betriebsergebnis ausweist.

Ich ärgere mich regelmäßig über Autor*innen oder Verleger*innen, die mir ihr Buch mit einem Rabatt von 30% zum Verkauf anbieten, mit den Worten: „Ich dachte das sei normal im Buchhandel“. Inzwischen gebe ich diesen Menschen folgendes Schreiben mit auf den Weg:

„Lieber Anbieter, liebe Anbieterin,

gerne unterstützen wir ihre Vertriebsbemühungen. Trotz des Strukturwandels stelle ich mit vielen engagierten Buchhändler*innen eine flächendeckende Versorgung mit dem Medium Buch sicher. Das ist für jeden Einzelnen von uns mit erheblichem Aufwand und vielen Kosten verbunden. Im Ergebnis bietet Ihnen der inhabergeführte Buchhandel ein in Deutschland einzigartiges Netz von hoch angesehenen Verkaufsstellen mit bester Kundenbindung und Akzeptanz. Die Vertriebsleistung des Buchhandels sollten Sie in ihrer Kalkulation angemessen berücksichtigen.

Ich arbeite gerne zu im Buchhandel branchenüblichen und fairen Konditionen mit Ihnen zusammen. Zu Konditionen, die unabdingbar sind, um auch in Zukunft unseren Service anbieten zu können. Der einzuräumende Rabatt muss bei Festabnahme 40% betragen.“

Dass es auch anders funktioniert, zeigen beispielsweise die unabhängigen Verlage, die über das Prolit-Partnerprogramm zu fairen Konditionen ausliefern!

Buchhandlungen mit ihrem hervorragenden Image und ihrer unvergleichlichen Einzelhandelsdichte sind außerordentlich attraktiv! Das machen sich beispielsweise Print-on-Demand-Verlage wie Calvendo als Kalenderanbieter und BoD/Libri im Buchbereich zu Nutze. Beide bewerben den Verkauf über den stationären Buchhandel dem sie aber nur 30% Rabatt abzüglich Versandkosten bieten, eine Marge die unter den durchschnittlichen Kosten liegt. Im Ergebnis verdienen Verlag, Autoren und der Zwischenbuchhandel, der Buchhandel legt drauf.

Brauchen Buchhandlungen einen eigenen Handelsverband?

Den Buchhandel kann sich offensichtlich jeder zunutze machen der will, wir werden noch nicht einmal gefragt! Gäbe es so etwas wie einen buchhändlerischen Handelsverband, der die Interessen seiner Mitglieder vertritt, könnte dieser dafür sorgen, dass der Aufwand, den die Buchhandlungen bundesweit betreiben, angemessen honoriert wird! Denn In der Tat betreiben wir einen riesigen persönlichen und materiellen Aufwand, um unsere Buchhandlungen einzigartig attraktiv und erfolgreich zu machen – wir lassen uns das aber nicht bezahlen.

Der unabhängige Buchhandel hat die gesamte Branche im Pandemiejahr 2020 gerettet und außerdem für einen Image-Gewinn und  ein Neukundenpotential gesorgt, das die GfK laut „Börsenblatt“ auf 2 Millionen Menschen beziffert. Dass im Börsenverein und in der Branche über die Deckelung der Rabatte nach oben diskutiert wird, ist definitiv auch im Interesse des unabhängigen Buchhandels ist, aber: Warum wird nicht über die Deckelung der Rabatte nach unten verhandelt?

Wie  kann der unabhängige Buchhandel seine Forderungen nach besseren, auskömmlichen Rabatten und Konditionen durchsetzen? Mit und in den Gremien des Börsenvereins (bis jetzt) offensichtlich nicht. Brauchen Buchhandlungen einen eigenen Handelsverband zur Durchsetzung adäquater Konditionen?

Bei besseren Konditionen kann der Handel die Versandkosten tragen

Was wir auf jeden Fall – nicht irgendwann, sondern jetzt – brauchen, ist ein Konsens aller drei Sparten darüber, dass das Rabattniveau auf ein Level angehoben wird, dass es kleinen unabhängigen Buchhandlungen ermöglicht, auskömmlich zu wirtschaften. Akzeptieren Verlage, Barsortimente und der Börsenverein auch weiterhin nicht auskömmliche Rabatte und Konditionen (Stichwort: Versandkosten) als Basis der Zusammenarbeit untereinander, stellen sie sich – bewusst oder unbewusst – ausdrücklich gegen die Intentionen des Buchpreisbindungsgesetzes.

Alle Beteiligten in der Branche müssen jetzt aktiv werden, und ich sehe den Börsenverein in der Pflicht, diesen Prozess zu organisieren. Meine Forderungen:

  • Die Grundrabatte müssen ein Niveau erreichen, das es insbesondere kleinen Buchhandlungen ermöglicht, kostendeckend zu arbeiten.
  • Reiserabatte sowie die Grundrabatte der Barsortimente müssen deutlich steigen, was eine längst überfällige Preissteigerung für Bücher zur Voraussetzung hat.
  • Im Gegenzug akzeptieren Buchhandlungen weiterhin die Übernahme der Versandkosten und sichern damit die Branchenlogistik, denn der Bücherwagendienst wäre womöglich in Frage gestellt, würden die Verlage die Versandkosten übernehmen und in ihrer Kalkulation andere, als günstiger bewertete Transportdienstleister stärker berücksichtigen.

Auf dieser Basis ist auch weiterhin eine partnerschaftliche Zusammenarbeit der 3 Sparten im Börsenverein möglich. Machen wir uns immer wieder klar: Unter den aktuellen Bedingungen wird das Buchpreisbindungsgesetz für kleine Buchhandlungen zum Strick, der ihnen die Luft zum Atmen nimmt: Schon jetzt ist absehbar, dass die Betriebsergebnisse des Buchhandels im letzten Jahr durch den allgemein stark gestiegenen Barsortimentsanteil weiter nach unten gehen. Steigende Mindestlöhne werden viele Buchhandlungen schon bald nicht mehr zahlen können.

Wir haben seit vielen Jahren ein strukturelles Problem in Bezug auf die Höhe der Rabatte und die Verteilung der Kosten, die beim Handeln mit Büchern anfallen. Mit dem Ergebnis, dass der Buchhandel Kostensteigerungen nicht mehr kompensieren kann, auch weil er es wegen der Buchpreisbindung nicht darf.

Strukturelle Probleme aber lassen sich nicht individuell lösen! Nutzen wir die Plattform des Börsenvereins, um diese Strukturen gemeinsam zu verändern.

Lässt sich die Konditionenfrage am Runden Tisch klären?

 

Redaktioneller Hinweis:

Jörg Robbert hatte eine Vorversion dieses Meinungsbeitrag dem „Börsenblatt“, dem Verbandsorgan des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, zur Verfügung gestellt. Der Börsenverein, der in dem Beitrag auch direkt mit der Aufforderung einer Problemlösung angesprochen wird, hatte Robbert zufolge eine Veröffentlichung zum Thema Grundrabatt mit kartellrechtlichen Bedenken abgelehnt. buchreport veröffentlicht den Text mit Blick auf eine Diskussion von Branchenusancen – unabhängig von der Umsetzbarkeit von Robberts Forderungen und Lösungsoptionen.
 
 

 

Kommentare

6 Kommentare zu "Reden wir mal über den Grundrabatt"

  1. Bei *innen habe ich aufgehört, weiter zu lesen.

  2. Jörg Robbert | 21. Mai 2021 um 9:53 | Antworten

    Lieber Dieter,
    mir kam gestern beim Schreiben eines Kommentars der Gedanke oder die Erkenntnis, das ich von Seiten unseres Verbandes / Vorstands eigentlich noch nie den Satz gehört habe, „Ja Sie haben Recht, Die Situation für den unabhängigen Buchhandel muss verbessert werden“. Es geht immer nurdarum zu erläutern warum etwas nicht geht, statt proaktiv das Bewusstsein und damit das Handeln der Marktteilnehmer zu verändern. Und Vieles wird ja nicht besser: Bestellungen von Titeln unetr 5,- € bei Barsortimenten mit 13% oder 15% rabattiert. Resigniert nehmen die Kolleg*innen das hin. Es git natülich auch keinen sachlichen Grund, warum der Buchhandel die Versandkosten tragen muss. Auch ich mag keine Einzelbestellung, aber ich führe Sie natürlich aus. Auch das gehört zur „Sicherung der flächendeckenden versorgung mit Büchern“ als Grundlage für die Preisbindung. Dazu gehören dummerweise auch Bücher die nur 3,- € kosten. Warum teilen sich nicht Verlag und Buchhandel die Versandkosten? Wie ernst nehmen Barsortimente ihre Verantwortung für das ganze System wenn sie „die Buchhandlungen am Stoppen riechen lassen“ (sauerländisch) mit ihren 13%? Unterhalb der Ebene von Rabattvorschlägen gäbe es viel Spielraum für den Börsenverein an dem Thema aktiv zu werden – allein er tut es nicht! Ich habe 2015 als die Überarbeitung der Verkehrsordnung bei Thema Verandkosten beschlossen wurde gesagt, das ich die Verkehsrsordnung in dem Punkt für nicht presibindungskonform halte. (https://www.boersenblatt.net/archiv/646196.html) Ich denke nun ersnthaft darüber nach, die Rechtmäßigkeit der Verkehrsordnung, die ja den Charakter von Mustergeschäftsbedingungen hat, mit einem Schreiben bei Kartellamt in Frage zu stellen.

  3. Dieter Dausien | 20. Mai 2021 um 19:50 | Antworten

    Liebe KollegInnen, lieber Jörg,

    lesen Sie doch mal, was ich vor 11 Jahren dazu in einem Gastkommentar im BBL geschrieben habe: https://www.boersenblatt.net/archiv/404192.html. Immer noch topaktuell =)

    Danach haben wir in einer spartenübergreifenden Arbeitsgruppe im Börsenverein sehr genau ausdekliniert, was Buchhandlungen standardmäßig leisten und was das kostet. Und, dass die Verlage dieser Situation in ihrer Konditionengestaltung Rechnung tragen müssen, und zwar gem. BuchPrG! Seitdem hat sich nach meiner Wahrnehmung schon einiges verändert, bei uns im Buchladen am Freiheitsplatz sind Bestellungen bei Verlagen, bei denen wir keine Jahreskonditionen haben, minimal. Aber das ändert leider nichts an der Gesamtsituation.

    Das Problem für den Börsenverein ist, dass er keine Rabattempfehlungen aussprechen kann sondern nur appellieren, wie oben beschrieben. Alle Konditionenvereinbarungen können aus kartellrechtlichen Gründen nur bilateral erfolgen. Was natürlich nichts daran ändert, dass Jörg Robbert mit seiner Situationsbeschreibung recht hat.

  4. Karl Knoll, Buchhandlung Holl & Knoll KG | 20. Mai 2021 um 16:58 | Antworten

    Liebe Frau Dr. Klug,
    da haben Sie etwas gründlich mißverstanden. Der Verlag darf erst nach 18 Monaten den Ladenpreis aufheben. Erhöhen kann er jederzeit, wenn der Markt es hergibt.
    Und zu Ihrem Kommentar zur Aufhebung der Buchpreisbindung: das würde erst mal zu einer Preisspirale abwärts führen, bis der Markt bereinigt ist.
    Abgesehen davon haben Sie recht, daß die Buchpreise in den letzten 30 Jahren nicht an den allgemeinen Preiserhöhungen teilgenommen haben, und damit der finanzielle Spielraum für die Buchhandlungen immer enger wurde.

  5. Dr. Sonja Ulrike Klug | 20. Mai 2021 um 15:34 | Antworten

    Ich stimme Herrn Robbert ebenfalls zu. Allerdings sehe ich, dass eines der Kernprobleme die generell viel zu niedrigen Buchpreise sind, die mit der Inflation schon seit 2 Jahrzehnten nicht mitwachsen. Das Preisbindungsgesetz lässt alle 18 Monate Preiserhöhungen für Bücher zu, doch die wenigsten Verlage machen davon regelmäßig Gebrauch und erhöhen die Preise entsprechend. Und: Autoren leben keineswegs auskömmlich von den Buchpreisen, wie Herr Robbert glaubt – im Gegenteil! Im Schnitt kriegt ein Autor gerade noch einen mickrigen EURO Honorar pro verkauftem und nicht remittiertem Buch – und dass, nachdem er rund 1000 Arbeitsstunden in ein Manuskript investiert hat. Bei den mickrigen Auflagenhöhen, die kaum noch 2000 Ex. erreichen, wäre das ein Stundensatz von 2 Euro. Da kann man sich auch gleich unter die Penner am Bahnhof einreihen, wenn man davon leben wollte! Im Grunde gehen die Verlage „stillschweigend“ davon aus, dass die Autoren woanders ihr Geld verdienen, aber nicht mit den Büchern, die sie schreiben.
    Die Buchpreise müssen dringend massiv und schnell angehoben werden. Schon vor 20 Jahren hat ein Hardcover 24,95 EUR im Schnitt gekostet, und das kostet er noch immer. Wären die Preise mit der Inflation mitgezogen, müsste der Buchpreis längst beim Doppelten liegen. Doch die zögerliche Haltung der Verlage, die einfach die Buchpreise nicht angemessen erhöhen, treiben nun alle in die existenzielle Enge: Autoren, Buchhandel und nicht zuletzt die Verlage selbst, die kaum noch ein anständiges Marketing für die Titel bezahlen können, was wiederum die Auflagen weiter nach unten schraubt – ein Teufelskreis, der am Ende zum Sterben der Branche führen wird, wenn er nicht endlich durchbrochen wird.
    Das Selfpublishing ist nicht ohne Grund so stark im Aufwind.

  6. Birgit Grallert | 20. Mai 2021 um 11:37 | Antworten

    Ich stimme dem Beitrag von Herrn Robbert in allen Punkten zu. Mir gefällt besonders die Deutlichkeit in der er über die Notwendigkeit eines Buchhandels-Handelsverbands nachdenkt, wenn sich nicht in absehbarer Zeit etwas ändert. Aus eigener Erfahrung muss ich sagen, dass bisher die Vertreter des unabhängen Buchhandels im Börsenverein zu diesem Thema leider nicht, oder viel zu wenig gehört worden sind. Jetzt hat es zum Thema einen runden Tisch im Börsenverein gegeben. Keiner von uns Mitgliedern erfährt wer und warum zu diesem runden Tisch eingeladen wird. Warum wird das nicht kommuniziert? Verbandsdemokratie sieht für mich anders aus.

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