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Praxisorientierte digitale Nutzungsmöglichkeiten

Deutsche Lehrer dürfen künftig urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Schulbüchern teilweise für den Unterricht digital vervielfältigen. Darauf haben sich die Kultusministerien der Länder mit dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften VG WORT, VG Bild-Kunst und VG Musikedition geeinigt.
Die Einigung im Detail:
  • Künftig dürfen 10% eines ab 2005 erschienenen Druckwerks (maximal 20 Seiten) von Lehrkräften eingescannt, auf Speichermedien wie USB-Sticks abgespeichert und über Träger wie Whiteboards den Schülern zugänglich gemacht werden – bisher war dies nur analog (also von Papier auf Papier) erlaubt. 
  • Die eingescannten Materialien können ausgedruckt oder im Unterricht über PCs, Whiteboards und/oder Beamer wiedergegeben werden.
  • Die Lehrer dürfen die Scans auch auf ihren Speichermedien ablegen (z.B. PC, Whiteboard, iPad, Laptop).
„Somit werden die Ziele umgesetzt, die sich die drei Partner gesetzt haben: praxisorientierte digitale Nutzungsmöglichkeiten für Lehrkräfte zu schaffen und Medienbrüche im Schulalltag aufzuheben“, freut sich der Vorsitzende des Verbandes Bildungsmedien, Wilmar Diepgrond. Uni sono der Geschäftsführer der VG WORT, Robert Staats: Man habe eine „komfortable und rechtssichere Handlungssituation für einen zeitgemäßen Unterricht“ entwickelt.
Die vor zwei Jahren vereinbarten Grundregeln für das analoge Fotokopieren wurden entsprechend ergänzt: Bis zu 10% eines gedruckten Werkes dürfen ab jetzt fotokopiert werden.

Kommentare

2 Kommentare zu "Praxisorientierte digitale Nutzungsmöglichkeiten"

  1. Wer überprüft die Einhaltung?

    • Der Hausmeister? – Copy-Cops wird man sich in den Schulen zurecht verbieten. Vielleicht müsste man in der Lehrerausbildung auch ein paar Semester Urheberrecht geben? 😉

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