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Mehrwertsteuer gesenkt, aber Fragen zur Umsetzung bleiben

Seit diesem Mittwoch gelten die vorübergehend gesenkten Mehrwertsteuersätze, für die Bundestag und Bundesrat in Sondersitzungen noch kurzfristig den Weg frei gemacht hatten. Bis zum Jahresende werden jetzt 16% statt 19% Mehrwertsteuer fällig bzw. 5% statt 7% beim ermäßigten Satz, wie er u.a. auch für Bücher gilt. 

Erledigt ist die Sache damit aber nicht, und das nicht nur, weil in 6 Monaten wieder zurückgestellt werden muss. Zwar haben die Verlage angesichts des Aufwands für alle Handelsstufen weitgehend auf flächendeckende Preissenkungen verzichtet, aber der Bedarf an klaren Anweisungen für die Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung ist groß, konstatiert der Börsenverein angesichts der vielen Mitgliederanfragen, die bei ihm aufschlagen. Sorgen bereiten in der Praxis insbesondere zwei Punkte:

  • die Abrechnungen von Abonnements, bei denen auch Rechnungskorrekturen drohen
  • die Remissionen und damit verbundenen Gutschriften.

Schreiben des Finanzministeriums schafft keine Klarheit

Wegen dieser Punkte hatte der Börsenverein bereits vorab beim Bundesfinanzministerium (BMF) vorgesprochen und praktikablere Lösungen gefordert. Das Ministerium hat mittlerweile in einem Anwendungsschreiben (→ hier geht es zum Download auf der Website des Finanzministeriums) auch Umsetzungsanweisungen erteilt, die Mitte der Woche beim Verband eingegangen sind. Allerdings werden damit die Unsicherheiten nicht beseitigt, schlussfolgert dessen Rechtsabteilung nach der Lektüre: Die buchbranchenspezifischen Themen Abonnements und Remissionen sind darin nicht berücksichtigt. Diese und andere Vorschläge von Verbänden seien in dem jetzt vorgelegten Verwaltungsschreiben nicht bzw. nur in rudimentären Ansätzen aufgegriffen worden, meint Justiziar Christian Sprang. „Dies führt im Ergebnis dazu, dass die Unklarheit und Unsicherheit hinsichtlich des umsatzsteuerlichen Rechtsrahmens während der temporären Absenkungszeit in vollem Umfang und für jedes Unternehmen gegeben ist.”

Der Börsenverein will in Berlin weiterhin auf Nachbesserung drängen. Ob es noch ein weiteres Anwendungsschreiben geben wird, ist derzeit jedoch unklar. Der Verband dämpft daher die Hoffnung und empfiehlt allen, mit ihren Steuerberatern und ggf. auch mit den zuständigen Finanzbehörden bzw. Betriebsprüfern nach Lösungen zu suchen, was jetzt getan werden kann. Auch der Börsenverein arbeitet an Handreichungen.

 

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