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Handel muss dreieinhalb Wochen schließen

Sachsen macht ab Montag (14.12.) dicht, die anderen Bundesländer folgen ab Mittwoch. Alle Ladengeschäfte sollen vom 16. Dezember bis 10. Januar schließen, das sind gut dreieinhalb Wochen, darunter die 8 besonders umsatzstarken Tage vor Weihnachten. Darauf haben sich Bund und Länder am Sonntag geeinigt.

Ausnahmen betreffen jene Läden, die den „täglichen Bedarf“ abdecken. Der Buchhandel wird in dieser Kategorie nicht genannt, Buchhandlungen werden also wie im Frühjahr die Läden schließen müssen. Update: Berlin will aber laut Medienberichten offenbar den Buchhandlungen wie bereits im Frühjahr eine Ausnahmegenehmigung erteilen

Bundesweite Ausnahmen gelten ansonsten für:

  • Einzelhandel für Lebensmittel
  • Wochenmärkte für Lebensmittel
  • Direktvermarkter von Lebensmitteln
  • Abhol-und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Optiker
  • Hörgeräteakustiker
  • Tankstellen
  • Kfz-Werkstätten
  • Fahrradwerkstätten
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Reinigungen
  • Waschsalons
  • Zeitungsverkauf
  • Tierbedarfsmärkte
  • Futtermittelmärkte
  • Weihnachtsbaumverkauf
  • Großhandel

Der Verkauf von Non-Food-Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, könne ebenfalls eingeschränkt werden und dürfe keinesfalls ausgeweitet werden. Die betrifft u.a. den Buchverkauf, wie ihn u.a. die Rackjobber Buchpartner, Best of Books (Thalia Mayersche) und Hugendubel nicht nur, aber auch im Lebensmittelhandel betreiben.

Im Frühjahrs-Lockdown hatten Buchhandlungen Abhol- und Lieferdienste organisiert und zum Teil mit Einzelhändlern, die weiterhin offen halten dürfen, kooperiert etwa als Abholstation. 

Zuschüsse für Fixkosten und Teilabschreibungen

Für die Einschränkungen des Geschäftsbetriebs kündigt die Bundesregierung an, betroffene Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe auch weiterhin finanziell zu unterstützen: „Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben.“

Der mit den Schließungsanordnungen möglichwerweise verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, „indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.“

Inwieweit dies im Buchhandel für Kalender, saisonale Buchtitel und Nonbooks oder sogar darüber hinaus für mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft eingekaufte Bücher vom Handel bzw. von Verlagen (für Remissionen) in Anspruch genommen werden kann, wird noch zu klären sein.

Nächste Entscheidungsrunde am 5. Januar

Die im Beschluss genannte Befristung des Lockdowns bis 10. Januar bedeutet nicht, dass die Beschränkungen danach aufgehoben werden. Bundesregierung und Länder werden „im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen“, heißt es in der veröffentlichten Erklärung zum Lockdown.

Kommentare

1 Kommentar zu "Handel muss dreieinhalb Wochen schließen"

  1. Hätte man im Sommer nicht so großzügig alles geöffnet und weiterhin auf Distanz geachtet, hätten wir das Problem nicht. Die Herren von der Politik agieren nur, wenn es brenzlig wird, sonst haben die Angst, dass sie nicht wieder gewählt werden.

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