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Leipziger Buchmesse darf stattfinden

Bisher war unklar, ob die Leipziger Buchmesse (17. bis 20. März) überhaupt stattfinden darf. Das Land Sachsen macht jetzt aber (fürs Erste) den Weg frei: Mit der ab 6. Februar in Kraft tretenden neuen Corona-Verordnung (zunächst befristet bis 6. März) sind auch Messen und Kongresse wieder erlaubt.

Für sie gilt die 2G+-Regel sowie je nach Corona-Lage eine Begrenzung der Besucherkapazitäten je nach Veranstaltungsfläche (4 qm pro Besucher). Konkret würde das für die Leipziger Buchmesse bedeuten:

  • Für Besucher gilt die 2G+-Regel.
  • Für Aussteller gilt die 3G-Regel (gemäß Arbeitsschutz).
  • Die Besucherkapazität liegt bei 100.000 qm bespielter Hallenfläche bei 25.000. An dieser Maximalzahl will die Messe festhalten, selbst wenn die Lage letztlich mehr zulassen sollte.

Verschlechtert sich die Corona-Lage nicht wesentlich, kommt es jetzt vor allem auf die Aussteller an und ob sie trotz der unsicheren Lage an ihren Messeauftritten festhalten. Jüngst hatte der Manga-Verlag Tokyopop seine Teilnahme an der begleitenden Manga-Comic-Con abgesagt. Die Buchmesse ihrerseits will jetzt zügig allen Ausstellern ihre Stände zuweisen.

Der Börsenverein begrüßt die Entscheidung: Sachsen unterstreiche, dass die Buchmesse eine zentrale Rolle für die Sichtbarkeit des Buches spiele. Nach Euphorie ist dem Verband gleichwohl nicht zumute: „Angesichts der Unwägbarkeit des Pandemieverlaufs und der dadurch bedingten personellen Engpässe, die schon jetzt in manchen Verlagsteams vorherrschen, ist aktuell nicht eindeutig planbar, welche Verlage mit ihren Messeständen vor Ort sein können.“

Leipziger Buchmesse präsentiert Konzept für 2022

Kommentare

1 Kommentar zu "Leipziger Buchmesse darf stattfinden"

  1. Sind Aussteller resistenter gegen Corona als Besucher? Was für ein politisch motivierter Unsinn! Wäre gerne gekommen.
    Auf nach Dänemark, England und andere vernünftige Länder.

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