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KNV-Ausgleichsfonds steht: Verlage können Unterstützung beantragen

Der Ausgleichsfonds für Verlage, die durch die KNV-Insolvenz Verluste erlitten haben, steht. Betroffene können ab sofort beim Börsenverein Unterstützung beantragen.

Der größte deutsche Buch-Großhändler und -Auslieferer KNV hatte im Februar beim Amtsgericht Stuttgart Insolvenz angemeldet. Um den wirtschaftlichen Schaden insbesondere für kleinere Verlage abzumildern, die in der Folge auf ihren Forderungen an KNV sitzengeblieben sind, hat der Börsenverein mit Unterstützung des Logistikdienstleisters und neuen KNV-Eigners Zeitfracht jetzt den Ausgleichsfonds aufgesetzt. Zeitfracht hat mit 180.000 Euro den Großteil zum 210.000-Euro-Topf beigesteuert.

 

Wer kann Ausgleichszahlungen beantragen?

Unterstützung beantragen können laut Börsenverein konzernunabhängige Verlage, deren Jahresumsatz 1,13 Mio Euro nicht übersteigt und die ihre „akute Existenznot” nachweisen können. Ob und wieviel Geld ein Verlag aus dem Ausgleichsfonds bekommt, soll im Einzelfall geprüft werden. Eine Rolle spielen werden auch die im Fonds verfügbaren Mittel sowie die Zahl der Antragsteller. 

Weitere Details zum Verfahren im Wortlaut des Börsenvereins:

  • Die einzelne Überbrückungsförderung kann höchstens die Hälfte der Forderungssumme betragen, die der jeweilige Verlag in der KNV-Insolvenz angemeldet hat.
  • Die antragstellenden Verlage dürfen sich selbst nicht in einem Insolvenzverfahren befinden oder eine Insolvenz beantragt haben.
  • Anträge können Antragsteller und Antragsstellerinnen ausschließlich per E-Mail an ausgleichsfonds@boev.de stellen.
  • Ansprechpartnerin für Verlage ist Nicola Meier, Leitung Ressort Verlage, Telefon: 069 / 1306 324, E-Mail meier@boev.de.
  • Weitere Informationen zu den Förderungsbedingungen sind abrufbar unter: www.boersenverein.de/beratung-service/betriebswirtschaft

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